AW: Quelle GmbH - Quelle AG, Rechtsnachfolge oder Umfirmierung?
Verfasst: Fr 3. Dez 2010, 09:09
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AG Regensburg Beschluss vom 1.Dez. 2010 -3M 8087/10-
Der Antrag der Gläubigerin wurde zurückgewiesen.
In der Begründung steht: Da die Forderung aus dem Jahre 2003 stammt, fiel die Forderung gem. § 35 I InsO in die Insolvenzmasse und war kein insolvenzfreies Vermögen. Wenn sie aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde, ist dies vollstreckungsrechtlich durch eine doppelte Rechtsnachfolgeklausel gem. §§ 750 II/727 ZPO zu dokumentieren.
AG Regensburg Beschluss vom 1.Dez. 2010 -3M 8087/10-
Der Antrag der Gläubigerin wurde zurückgewiesen.
In der Begründung steht: Da die Forderung aus dem Jahre 2003 stammt, fiel die Forderung gem. § 35 I InsO in die Insolvenzmasse und war kein insolvenzfreies Vermögen. Wenn sie aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde, ist dies vollstreckungsrechtlich durch eine doppelte Rechtsnachfolgeklausel gem. §§ 750 II/727 ZPO zu dokumentieren.