OVG Koblenz: Fahrzeit außerhalb der Regelarbeitszeit ist für Beamten keine Dienstzeit
Fährt ein Beamter außerhalb der Regelarbeitszeit vom Ort eines auswärtigen Dienstgeschäftes zum Dienstort zurück, handelt es sich hierbei um keinen Dienst im Sinne des Beamtenrechts. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 18.11.2005 (Az.: 10 A 10727/05.OVG
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... &toc=HP.10
Fazit: Geschäftsprüfungen umstellen wie am AG München: Kassenprüfung zur Sprechzeit, Akten einfordern und -packen und dann ab an den Heimarbeitsplatz.
Modern wie die Großstadt München eben seit Jahren ist.
Reisekosten Prüfungsbeamte - Fahrtkosten Änderung !
Moderator: Petra Bausch