Zustellung TitelKlausel (übergeg Unterhalt) Schu od Anwalt?

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Anonymous

Beitrag von Anonymous »

VielenDank für die Anworten, die unterschiedlicher (hier und Rpf Forum) nicht sein konnten.

Natürlich wurde hier (immerhin ist mein Chef lange Jahre Ausbilder in Pegnitz f Zustellungen gewesen) streng nach Norm also an den ProzBev zugestellt, dennoch gab zu denken, dass hier Äpfel und Birnen vorhanden waren (1. Unterhaltstitel kläger : Beklagter und 2. übergegangener Unterhalt, Jahre später, auf den Fiskus)
Anonymous

AW: Zustellung TitelKlausel (übergeg Unterhalt) Schu od Anwalt?

Beitrag von Anonymous »

Robert Zander hat geschrieben:Auch Musielak, ZPO 4. Aufl. 2005 (vom BGH in Zwangsvollstreckungssachen oft zitiert) führt in der Anm. zu § 172 ZPO aus, dass das Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht zum ersten Rechtszug gehört. Damit ist im Vollstreckungsverfahren dem Solarmodule der ersten Instanz zuzustellen, so Musielak . Dies gilt nach Musielak auch für
... Erinnerung § 766, ..793, 750, 751 II, 756, 765 ..
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Vielen Dank für solche nützlichen Informationen .. Mir war nicht bewusst über dieses Gericht Recht ..
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