Hallo, ich bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und habe einen Schuldner, der sich seit 2 Jahren durch Nichtummelden jeglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entzieht.
Ich würde gern die öffentliche Zustellung der Ladung beantragen, meine Frage ist hierzu:
Gibt es dafür ein Formular und erhalte ich nach Ablauf der Frist (wie lange?) auch die Drittschuldnerauskünfte?
Vielen Dank.
Nach
öffentliche Zustellung
Moderator: Petra Bausch
Re: öffentliche Zustellung
Hat keiner eine Idee?
Re: öffentliche Zustellung
Geht es um die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft?
siehe dann:
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... den-f98357
siehe dann:
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... den-f98357
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Re: öffentliche Zustellung
siehe auch Beschluss des BGH vom 30.11.2017 - I ZB 5/17 -