KV 716

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

KV 716

Beitrag von Anonymous »

Die Kostenrechtsreferenten tagen demnächst und ein Thema ist die Änderung der Höhe der Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV-GvKostG im Hinblick auf Post- und Bankdienstleistungsentgelte
Die Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV-GvKostG (20 % der zu erhebenden Gebühren, mindestens 3 Euro, höchstens 10 Euro) erscheint aufgrund der gestiegenen Kosten für Briefporto und Bankdienstleistungen nicht mehr zeitgemäß und sollte erhöht werden. Die bayerische Landesjustizverwaltung hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Wir sind kurzfristig um Mitteilung eines konkreten und begründeten Vorschlags zur Ausgestaltung der Erhöhung gebeten worden. Geht es anderen auch so?
Burkhart Mathey
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Registriert: Mo 18. Jun 2007, 12:06

Re: KV 716

Beitrag von Burkhart Mathey »

Ich rege an, zukünftig auch Transaktionskosten für die elektronische Übermittlung in den Katalog des KV 716 aufzunehmen.
Weiterhin bitte ich zu bedenken, dass neben einer Erhöhung zu KV 716 auch die Zustellungskosten für eine grenzüberschreitende Zustellung gemäß der Verordnung (EG) 1393/2007 überdacht werden sollten. Derzeit wird für eine grenzüberschreitende Zustellung bis zu 20,50 EUR angesetzt. Im Hinblick auf die Vorschriften der vorläufigen Kontenpfändung und den Ergänzungen in den §§ 829 und 845 ZPO wird dieser Betrag bei einer Zustellung an einen deutschen Drittschulder überschritten. Allein der europäische Beschluss hat mit den Belehrungshinweisen bis zu 14 Seiten. Ich bitte weiterhin zu prüfen, ob Zustellungskosten Dritter (im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) 1393/2007) neben einer Gebühr nach KV 101für den beauftragenden GV die Zustellungskosten (evlt. Pauschalen) des beautragen Zustellungsorgan über KV 708 abzurechnen sind.
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