KV 716
Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 20:24
Die Kostenrechtsreferenten tagen demnächst und ein Thema ist die Änderung der Höhe der Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV-GvKostG im Hinblick auf Post- und Bankdienstleistungsentgelte
Die Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV-GvKostG (20 % der zu erhebenden Gebühren, mindestens 3 Euro, höchstens 10 Euro) erscheint aufgrund der gestiegenen Kosten für Briefporto und Bankdienstleistungen nicht mehr zeitgemäß und sollte erhöht werden. Die bayerische Landesjustizverwaltung hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Wir sind kurzfristig um Mitteilung eines konkreten und begründeten Vorschlags zur Ausgestaltung der Erhöhung gebeten worden. Geht es anderen auch so?
Die Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV-GvKostG (20 % der zu erhebenden Gebühren, mindestens 3 Euro, höchstens 10 Euro) erscheint aufgrund der gestiegenen Kosten für Briefporto und Bankdienstleistungen nicht mehr zeitgemäß und sollte erhöht werden. Die bayerische Landesjustizverwaltung hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Wir sind kurzfristig um Mitteilung eines konkreten und begründeten Vorschlags zur Ausgestaltung der Erhöhung gebeten worden. Geht es anderen auch so?