fortlaufende Säumniszuschläge

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

fortlaufende Säumniszuschläge

Beitrag von Anonymous »

Hallo Forum,

mir liegt ein Auftrag vor, in dem mit vorliegenden Forderungsbescheid Säumniszuschläge in Höhe von "95,00 Euro bis 17.06.2016" tituliert wurden. In der Forderungsaufstellung des Auftrages (vom Nov. 2016) werden SZ in Höhe von 240,00 Euro geltend gemacht.
Meinem Einwand, die SZ nachzuweisen, kam der Gläubiger mit einer Monatsaufstellung nach (nachvollziehbar, aber etwas schwammig). Meinem Anschreiben, dass ich nur die 95,00 Euro vollstrecke, entgegnete mir der Gläubiger mit einem Verweis auf § 254 AO. Dort ist aber die Weiterrechnung der SZ nicht explizit geregelt.
Habt ihr damit Erfahrung? Gilt für euch der Titel, oder die Forderungsaufstellung?
Eine Anmerkung noch - auf den Titeln des Gläubigers ist vermerkt, wie sich die SZ berechnen, und dass diese hinzu zu rechnen sind.
Für Antworten wäre ich euch dankbar
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