AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
Verfasst: Do 26. Apr 2007, 16:04
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Verband sui generis. Ihre Rechtsfähigkeit ist dabei auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsleben teilnehmen.
http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _6010.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =pm&Blank=
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Verband sui generis. Ihre Rechtsfähigkeit ist dabei auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsleben teilnehmen.
http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _6010.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =pm&Blank=