Fristsetzung bei Zustellung durch Gerichtsvollzieher

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Fristsetzung bei Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Beitrag von Anonymous »

Hallo zusammen,

ich wollte mal nachfragen, wie folgendes in der Praxis gehandhabt wird:

Wenn ein Schriftstück durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden soll, dann habe ich erfahren, dass das zwischen einer und drei Wochen dauert.

Wenn in diesem Schriftstück dem Empfänger eine Frist gesetzt werden soll, wie wird das dann normalerweise gemacht?

Formuliert man dann "x Tage nach Zustellung" ?
Das ist irgendwie merkwürdig...

Für Zustellungen per Post kann man sich ja bundesweit an jeden Gerichtsvollzieher wenden, gibt es da tendenziell Bereiche, wo die Zustellung besonders schnell geht? (z.B. in der Großstadt, weil es da mehrere GV gibt).

Vielen Dank und Grüße!
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