Meldung an Finanzamt Bruttozahlung Ex-Arbeitgeber?

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Meldung an Finanzamt Bruttozahlung Ex-Arbeitgeber?

Beitrag von Anonymous »

Guten Tag zusammen ;)

Ich bin neu hier, keine Gerichtsvollzieherin, sondern Bürovorsteherin in einer Kanzlei und dort u.a. für Zwangsvollstreckung zuständig.

Ich weiß nicht, ob ich diese Frage hier so stellen darf, falls nicht, bitte löschen, wobei ich mich über Antworten freuen würde ;)

In einem anderem Forum läuft derzeit eine Diskussion bzgl. der Vollstreckung von Bruttobeträgen aus arbeitsgerichtlichen Vergleichen. Da ich nicht weiß, ob ich den Link hier einstellen darf, bitte im Zweifelsfall PN an mich, damit dort ggf. nachgelesen werden kann.

Ein User behauptet nun, daß laut "Gerichtsvollzieherdienstanweisung" bei der Vollstreckung von Bruttobeträgen das Finanzamt durch den GVZ informiert wird, da der Schuldner dann die Lohnsteuer pp. abführen muß.

Ist das wirklich so? Ich bin jetzt seit ewigen Jahren in dem Bereich tätig, doch davon habe ich noch nichts gehört.

Ich stelle die Frage rein interessenhalber, ich möchte keine Rechtsberatung, wie geschrieben, bei Bedarf kann ich gerne den Link bekanntgeben und das Forum.

Über Antworten würde ich mich freuen ;)

Schönes Wochenende!

JSanny
Anonymous

AW: Meldung an Finanzamt Bruttozahlung Ex-Arbeitgeber?

Beitrag von Anonymous »

Ja, nach § 86 Nr. 1 GVO ist der GVZ bei der Vollstreckung von Arbeitslohnforderungen verpflichtet, das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt zu benachrichtigen, wenn der an den Gläubiger abzuführende Betrag höher ist als 40 Euro; im Übrigen auch den Sozialversicherungsträger. Der GVZ kann von der Benachrichtigung aber absehen, wenn ihm nachgewiesen wird, dass FA und/oder SozVT bereits Kenntnis von der Beitreibung der Forderung haben.
Anonymous

AW: Meldung an Finanzamt Bruttozahlung Ex-Arbeitgeber?

Beitrag von Anonymous »

Ich bitte um kurzfristige Stellungnahmen, da über die Rückzahlung der Kosten zu entscheiden ist.
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