Inkassovollmacht wird nicht vorgelegt

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Inkassovollmacht wird nicht vorgelegt

Beitrag von Anonymous »

Hallo, zusammen,

ich habe ein Thema mit einer meiner "Lieblings"-Kanzleien. Trotz wiederholter Aufforderung wird die Inkassovollmacht nicht vorgelegt, Auszahlung an Gläubiger scheidet aus, weil der schon lange nichts mehr mit der Forderung zu tun hat (offensichtlich aufgekaufte Forderung, deswegen natürlich auch das Problem, die Inkassovollmacht vorzulegen).
Ich bin nicht bereit, speziell an diese Kanzlei auch nur einen Cent ohne korrekte Inkassovollmacht auszuzahlen (vor allem nicht in diesem speziellen Verfahren, in dem ich die Forderung von geltend gemachten rd. 1.100,00 EUR auf unter 100,00 EUR gekürzt habe!).

Kann ich - nach nochmaliger Anmahnung mit Fristsetzung - den Betrag an den Schuldner zurückzahlen? Oder an die Landeskasse abliefern? Meine Prüferin sagt "nein", hat allerdings auch keinen brauchbaren Lösungsvorschlag.
Anonymous

AW: Inkassovollmacht wird nicht vorgelegt

Beitrag von Anonymous »

Ein "nein" ohne Begründung hilft in der Tat recht wenig.
Aber ohne Geldempfangsvollmacht im Original (bzw. gegebenenfalls Titel mit Rechtsnachfolgeklausel) sollte in der Tat nicht ins Blaue ausgezahlt werden.

Eine Gegenfrage zunächst: Wurde Bargeld gepfändet oder hat der Schuldner (oder gar eine dritte Person) den Betrag freiwillig
(z.B. Ratenzahlung) gezahlt?
Anonymous

AW: Inkassovollmacht wird nicht vorgelegt

Beitrag von Anonymous »

Der Schuldner hat freiwillige Zahlungen geleistet.

Ich bin jetzt soweit, dass ich noch einmal eine letzte Frist zur Vollmachtsvorlage setzen werde mit dem Hinweis, dass bei ergebnislosem Fristablauf das Geld an die Landeskasse ausgezahlt wird. Sollen die eben Erinnerung einlegen oder was auch immer.
Anonymous

AW: Inkassovollmacht wird nicht vorgelegt

Beitrag von Anonymous »

Man könnte auch den Gläubiger anschreiben und um seine Bankverbindung bitten, oder zumindest um Zustimmung für die Auszahlung an den Gläubiger-Vertreter. Notfalls würde ich das Geld bei der Landeskasse hinterlegen. Letzteres wäre aber wohl aufwändiger als ein Schreiben an den Gläubiger.
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