Pressemitteilung des Dt. Steuerberaterverbandes eV v 25.1.05
Mitarbeitende Familienangehörige – sozialversicherungsrechtliches Risiko
Arbeitnehmer, die Angehörige des Arbeitgebers sind, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, obwohl siejahrelang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.
Mehr dazu (Pressemitteilung vollständig):
http://14775.rapidforum.com/topic=100381860796
mitarb Ehegatten-sozialversicherungsrechtliches Risiko
Moderator: Petra Bausch