JustizKommG
Verfasst: Do 10. Mär 2005, 11:34
Hallo!
Zum 1.4.05 soll das neue JKommG in Kraft treten. Ist damit auch garantiert, dass ab dem Zeitpunkt die AD-Protokolle, Ratenzahlungen etc. durch die eingescannte Unterchrift vollzogen werden können?
M. E. müssten auch die einschlägigen Vorschriften der ZPO entsprechend geändet werden. Wer weiß mehr?
Viele Grüße
Wener Paffen
Zum 1.4.05 soll das neue JKommG in Kraft treten. Ist damit auch garantiert, dass ab dem Zeitpunkt die AD-Protokolle, Ratenzahlungen etc. durch die eingescannte Unterchrift vollzogen werden können?
M. E. müssten auch die einschlägigen Vorschriften der ZPO entsprechend geändet werden. Wer weiß mehr?
Viele Grüße
Wener Paffen