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JustizKommG

Verfasst: Do 10. Mär 2005, 11:34
von Anonymous
Hallo!

Zum 1.4.05 soll das neue JKommG in Kraft treten. Ist damit auch garantiert, dass ab dem Zeitpunkt die AD-Protokolle, Ratenzahlungen etc. durch die eingescannte Unterchrift vollzogen werden können?
M. E. müssten auch die einschlägigen Vorschriften der ZPO entsprechend geändet werden. Wer weiß mehr?

Viele Grüße
Wener Paffen

Verfasst: Do 10. Mär 2005, 12:53
von Anonymous
Müßte dazu nicht in erster Linie die eingescannte Unterschrift
zertifiziert sein ?

JustizKommG

Verfasst: Mi 16. Mär 2005, 06:13
von Anonymous
Nun haben wir allein in diesem Forum quasi in wenigen Stunden schon d r e i Beitragstitel zu einem und demselben Thema.

Ist es denn nicht sinnvoll, ein Thema unter einer Überschrift zu behandeln, es verliert zudem kein Autor seine Namensnennung (und damit den Anspruch auf Anerkennung für seinen Beitrag) wenn er sich auf den Ausgangsbeitrag konzentriert anstatt auf diesem Wege die Übersichtlichkeit und Informationshilfe „zerstückelt“ und damit entwertet.

Etwas Konzentration wäre wünschenswert.

für alle die suchen und gerne Information finden wollen
nur die DIrektlinks HIER aus diesem Forum:

http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=852
Qualifizierte elektronische Signatur

http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=855
Formblattzwang d. JKomG bei Aufträgen

http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=855
JustizKommG