Hab leider über die Suchfunktion nix passendes gefunden. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich
In einem Urteil wird der Beklagte zur Zahlung eines Betrages Zug-um-Zug gegen Mängelbeseitigung verpflichtet.
Genügt auch für einen solchen Fall schon das bloße Anbieten der Mängelbeseitigung über den GV?
Außerdem ist das Urteil vorläufig vollstreckbar - kann die ZV dann auch schon vor Abschluss der Mängelbeseitigung erfolgen?
Zug-um-Zug Mängelbeseitigung
Moderator: Petra Bausch