Beitreibung von Zwangsgeld
Verfasst: So 6. Apr 2008, 13:37
Hallo,
Lt. Beschluß des AG ist gegen 2 Schuldner ein Zwangsgeld festgesetzt worden.
Nunmehr hat der RA des Gläubigers einen VA zur Beitreibung des Zwangsgeldes gestellt.
Steht dem RA für einen derartigen Auftrag eine Auftragsgebühr etc. zu?
Das Zwangsgeld wird ja an die Kasse abgeführt; wenn diese den Auftrag erteilt hätte, wären ja keine zusätzlichen RA-Kosten entstanden.
Lt. Beschluß des AG ist gegen 2 Schuldner ein Zwangsgeld festgesetzt worden.
Nunmehr hat der RA des Gläubigers einen VA zur Beitreibung des Zwangsgeldes gestellt.
Steht dem RA für einen derartigen Auftrag eine Auftragsgebühr etc. zu?
Das Zwangsgeld wird ja an die Kasse abgeführt; wenn diese den Auftrag erteilt hätte, wären ja keine zusätzlichen RA-Kosten entstanden.