Gedanken eines Rechtsanwalts zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 22:42
Folgenden Beitrag eines Rechtsanwalts habe ich in einem anderen Forum (Rechtspflegerforum) gefunden und denke, dass er es wert ist, hier eingestellt zu werden:
Zitat:
Ich glaube manchmal, dass es ausgerechnet die Justizminister sind, die von Justiz und wie die funktioniert die geringste Ahnung haben.
Vor 20 Jahren sah man alle Vierteljahr hier in der Zeitung noch Ankündigungen der hiesigen Gerichtsvollzieher, die dies und das versteigert haben.
Seit Jahren habe ich keine derartige Ankündigung mehr gelesen.
Wenn es ein GVer schafft, einem Privatmenschen was wegzunehmen oder ihn zur Zahlung zu überreden, hat er sein äusserstes gegeben und ist auf jemanden gestoßen, der noch nicht von der Erfahrung geprägt ist:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt´s sich gänzlich ungeniert.
Ich bekomme bei 20 Honorarklagen jährlich und den nachfolgenden Vollstreckungen allenfalls 1 x Geld auf dem Weg über den Gerichtsvollzieher, im übrigen erst über die Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges und nachfolgende Anklageerhebung, Einstellung nach § 153a StPO gegen die Auflage der Schadensbegleichung.
"Gläubiger müssen ihre Forderungen zügig vollstrecken können. Eine schnelle Zwangsvollstreckung ist ein wesentlicher Standortfaktor und stärkt die Wirtschaft. Nach dem Gesetzentwurf können Gläubiger innerhalb eines Landgerichtsbezirks frei wählen, welchen Gerichtsvollzieher sie mit der Vollstreckung beauftragen. Wir sind zuversichtlich, dass der Wettbewerb im Gerichtsvollzieherwesen zur Effizienzsteigerung im Vollstreckungsbereich führen wird", erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) die Intention für den Gesetzentwurf."
Wenn ich dieses ebenso hochtrabende wie weltfremde Gesabbere höre, kann ich nicht mehr so viel essen, wie ich kotzen möchte. Nicht die Geschwindigkeit ist es heute, woran es mangelt: Es ist neimand da, bei dem mit Aussicht auf Erfolg vollstreckt werden kann.
Die Dinge fingen in den Siebzigern an, schief zu laufen. In "diesem unserem Lande" wurde unter der SPD Herrschaft der Gläubiger zum kapitalistischen Monster, und der Schuldner, der die Leistung des anderen ja eingesteckt hat, zum armen Verfolgten, der geschützt werden musste.
Ging man bis dahin davon aus, dass ein Richter, der den Beklagten zur Zahlung verurteilt hat, damit zugleich auch gesagt hat, der Mann habe zu zahlen, und es sei gestattet, ihm das Geld notfalls) über Gerichtsvollzieher, selbstvertsändlich) mit Gewalt wegzunehmen, bedeutet ein Zahlungurteil heute: Wasch ihm den Pelz, aber mach ihn nicht nass. Es wurde zuerst mal die Hausdurchsuchung verboten. Nun weiss der Schuldner, dass der GVer mit Durchsuchungsbeschluss zurück kommt, und hat alle Zeit der Welt, den echten Teppich bei Oma unterm Sofa zu verstecken.
Dann wurden die Pfandfreibeträge so oft und so hoch angehoben, dass ein Facharbeiter, verheiratet mit zwei Kindern, unpfändbar ist. (€ 1799,00, wer hat die in unserem Lande schon?)
Das Insolvenzrecht ist eine Einladung für die intelligenten Schuldner, einige Jahre gut zu leben, immer an der Grenze des Betruges vorbeizuschrappen, und am Ende Restschuldbefreiung zu ergattern. Ist die A-GmbH inolvent, macht man mit Hilfe der Freundin die B-GmbH auf, oder noch besser, die private Ltd. mit Sitz in Southampton, und wenn die vor der Pleite steht, verlegt man deren Sitz nach Marbella, wo ehemalige Anwälte als Firmenbestatter das spanische Inolvenzverfahren anleiern. Amen. So what?
Wo lebt der hessische Justizminister, wenn er die effiziente Vollstreckung als Standortfaktor und damit wichtig für die Wirtschaft ansieht?
Da war 1990 bis 2000 was dran, soweit Teile Ostdeutschlands betroffen waren, Halle an der Saale und Berlin ganz vorne dran, wo nichts funktionierte. (In Berlin bis heute nicht)
Wenn ich für ein Unternehmen € 6.000,00 oder € 60.000,00 vollstrecken will, dann schicke ich doch nicht den Gerichtsvollzieher, gehe ganz gewiss nicht per Mobiliarvollstreckung vor: Dann mache ich die Konten dicht, pfände per PfüB, und der ist nur zuzustellen. Dafür braucht es keinen Gerichtsvollzieher, das könnte auch der Wachtmeister.
Und wenn ich das tue, und ich war erfolggreich, dann muss ich das gute Geld mal einige Zeit beiseite legen: Wenn nämlich der Schuldner jetzt in die Insolvenz trudelt, dann verlangt der Inso-Verwalter das ganze gute Geld wegen inkongruenter Befriedigung wieder heraus.
Vollstrecken in Deutschland ist ein einziges Elend, das nur noch unter dem Druck des Strafrechts effizient funktioniert: Die Unterhaltsschuldner bekomme ich nur über den § 170 StGB zur Zahlung, aber doch nicht mit Hilfe des Gerichtsvollziehers. Die Schuldner schlagen sich vor Vergnügen auf die Schenkel.
Privatisierung:
Das sehen wir in den Niederlanden. Die Deurwaarders dort sind als GmbH organisiert (B.V.) und erklären ohne rot anzulaufen: Sie verdienen ihr Geld in erster Linie als Inkassounternehmen, und bedienen deshalb die Kunden, die ihnen den Forderungseinzug komplett übertragen, als erstes und bevorzugt.
Vollstreckungsaufträge machen nur Ärger und Verdruß, und deshalb bleiben die liegen, bis mal Zeit ist, und das dauert selbst bei den Deurwaarders, mit denen man ständig zusammen arbeitet, Jahre. Beim nächsten mal wird man gleich Inkassokunde.
Und das ist richtig teuer.
Wenn man das Vollstrecken effizienter machen wollte, sollte man den Schuldnerschutz radikal zurückschneiden, wieder wegkommen von der Vorstellung, Verträge müssten nicht eingehalten werden, weil man ja alle Schulden über die Restschuldbefreiung los wird. Man sollte - ich überteibe ein wenig - über die Einführung der Prügelstrafe nachdenken, und ein elektronischen Pranger, wo Mietnomaden, professionelle Schuldner, Betrüger, öffentlich bekannt gemacht werden, so dass kein Händler oder Handwerker mehr auf sie reinfällt und die Kerle oder Mädels mit dicken erschwindelten Autos kein Vorbild mehr für die anderen sind.
Freiberufliche Gerichtsvollzieher als Garant effizienten Vollstreckens und als Standortfaktor für die Wirtschaft: Da lachen die Hühner. Der Mann in Hessen weiß nicht, wovon er spricht.
Er sollte mal vier Wochen Praktikum in meiner Kanzlei machen und dann zwei Wochen mit einer der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen Dienst tun.
In Wirklichkeit geht es nur um eines: Es soll mal wieder gespart werden, und das Gewäsch dient als "Verkaufsargument" für die Dummen, zu denen ich mitlerweile auch einen guten Teil der Journalisten rechne, die schreiben, ohne zu recherchieren, worüber sie schreiben.
Wenn man der Wirtschaft helfen wollte, müsste man was ganz anderes machen:
Die Niederländer sagen: Wenn ein Kaufmann behauptet, dass ein anderer ihm was schuldet, wird was dran sein, und wenn er das einigermassen plausibel belegen kann, dann erlassen wir in 24 Stunden eine Anordnung, ein kort geding, wonach der Schuldner zahlen muss.
Und wenn der Schuldner weiss, dass er schuldet, und dass sein Gläubiger innerhalb kürzester Frist - 24 Stunden - gegen ihn vollstrecken kann, dann wird er nicht zum säumigenSchuldner.
Deshalb kommen die Niederländer mit so wenigen Richtern aus.
Und bei uns? Da begegnen wir dem Kläger erst mal mit äusserstem Misstrauen: Da könnte ja jeder kommen und behaupten, er hätte € 100.000 zu bekommen. Und hat er nach einem Jahr ein Urteil, muss er vor dem Vollstrecken noch Sicherheit leisten, diener nicht hat, weil so viele Schuldner nicht zahlen. Er gewinnt auch die zweite Instanz, und dann geht sein Schuldner in die Insolvenz.
Das ist es, was die niederländischen Kaufleute beispielsweise nicht verstehen können, dass man nicht denen Vertrauen entgegenbringt, die die Wirtschaft ziehen, sondern die schützt, die die Wirtschaft beschädigen.
Mein Kunde, der nicht zahlt, ist nicht nur mein Feind, sondern auch der meiner Angstellten. und der des Bäckers meiner Angstellten.
Die überzogene Schonung der Schuldner ist in Deuschland das Problem, nicht die Frage, ob Gerichtsvollzieher durch Creditreform ersetzt werden sollen.
Das ist überall so, auch im Strafrecht: Alle Welt macht sich Sorgen um die Täter, denen wird der Hintern gecremt und gepudert, und um die Opfer kümmert man sich verbal drei Tage lang; wenn ein Verletzter dann auch noch den Strafrichter in der Hauptverhandlung mit einer Adhäsionsklage auf Schmerzensgeld belästigt, muss er Glück haben, wenn er vom Richter nicht aus dem Saal geworfen wird. Wann hätte einer von Euch die letzte PKH-Abrechnung aus einem solchen Adhäsionsverfahren bearbeitet?
Opfer: das sind immer die Schuldner, die Täter: Und der Waschmaschinenhändler, der der armen jungen Frau eine Waschmaschine verkauft hat und die nicht bezahlt bekommen hat, ist selbst schuld: Er hat die junge Frau doch in die Falle des Konsums tappen lassen, schlechter Mensch, der.
Ich muss aufhören, sonst brauche ich doch noch den eingangs erwähnten Eimer.
Zitat:
Ich glaube manchmal, dass es ausgerechnet die Justizminister sind, die von Justiz und wie die funktioniert die geringste Ahnung haben.
Vor 20 Jahren sah man alle Vierteljahr hier in der Zeitung noch Ankündigungen der hiesigen Gerichtsvollzieher, die dies und das versteigert haben.
Seit Jahren habe ich keine derartige Ankündigung mehr gelesen.
Wenn es ein GVer schafft, einem Privatmenschen was wegzunehmen oder ihn zur Zahlung zu überreden, hat er sein äusserstes gegeben und ist auf jemanden gestoßen, der noch nicht von der Erfahrung geprägt ist:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt´s sich gänzlich ungeniert.
Ich bekomme bei 20 Honorarklagen jährlich und den nachfolgenden Vollstreckungen allenfalls 1 x Geld auf dem Weg über den Gerichtsvollzieher, im übrigen erst über die Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges und nachfolgende Anklageerhebung, Einstellung nach § 153a StPO gegen die Auflage der Schadensbegleichung.
"Gläubiger müssen ihre Forderungen zügig vollstrecken können. Eine schnelle Zwangsvollstreckung ist ein wesentlicher Standortfaktor und stärkt die Wirtschaft. Nach dem Gesetzentwurf können Gläubiger innerhalb eines Landgerichtsbezirks frei wählen, welchen Gerichtsvollzieher sie mit der Vollstreckung beauftragen. Wir sind zuversichtlich, dass der Wettbewerb im Gerichtsvollzieherwesen zur Effizienzsteigerung im Vollstreckungsbereich führen wird", erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) die Intention für den Gesetzentwurf."
Wenn ich dieses ebenso hochtrabende wie weltfremde Gesabbere höre, kann ich nicht mehr so viel essen, wie ich kotzen möchte. Nicht die Geschwindigkeit ist es heute, woran es mangelt: Es ist neimand da, bei dem mit Aussicht auf Erfolg vollstreckt werden kann.
Die Dinge fingen in den Siebzigern an, schief zu laufen. In "diesem unserem Lande" wurde unter der SPD Herrschaft der Gläubiger zum kapitalistischen Monster, und der Schuldner, der die Leistung des anderen ja eingesteckt hat, zum armen Verfolgten, der geschützt werden musste.
Ging man bis dahin davon aus, dass ein Richter, der den Beklagten zur Zahlung verurteilt hat, damit zugleich auch gesagt hat, der Mann habe zu zahlen, und es sei gestattet, ihm das Geld notfalls) über Gerichtsvollzieher, selbstvertsändlich) mit Gewalt wegzunehmen, bedeutet ein Zahlungurteil heute: Wasch ihm den Pelz, aber mach ihn nicht nass. Es wurde zuerst mal die Hausdurchsuchung verboten. Nun weiss der Schuldner, dass der GVer mit Durchsuchungsbeschluss zurück kommt, und hat alle Zeit der Welt, den echten Teppich bei Oma unterm Sofa zu verstecken.
Dann wurden die Pfandfreibeträge so oft und so hoch angehoben, dass ein Facharbeiter, verheiratet mit zwei Kindern, unpfändbar ist. (€ 1799,00, wer hat die in unserem Lande schon?)
Das Insolvenzrecht ist eine Einladung für die intelligenten Schuldner, einige Jahre gut zu leben, immer an der Grenze des Betruges vorbeizuschrappen, und am Ende Restschuldbefreiung zu ergattern. Ist die A-GmbH inolvent, macht man mit Hilfe der Freundin die B-GmbH auf, oder noch besser, die private Ltd. mit Sitz in Southampton, und wenn die vor der Pleite steht, verlegt man deren Sitz nach Marbella, wo ehemalige Anwälte als Firmenbestatter das spanische Inolvenzverfahren anleiern. Amen. So what?
Wo lebt der hessische Justizminister, wenn er die effiziente Vollstreckung als Standortfaktor und damit wichtig für die Wirtschaft ansieht?
Da war 1990 bis 2000 was dran, soweit Teile Ostdeutschlands betroffen waren, Halle an der Saale und Berlin ganz vorne dran, wo nichts funktionierte. (In Berlin bis heute nicht)
Wenn ich für ein Unternehmen € 6.000,00 oder € 60.000,00 vollstrecken will, dann schicke ich doch nicht den Gerichtsvollzieher, gehe ganz gewiss nicht per Mobiliarvollstreckung vor: Dann mache ich die Konten dicht, pfände per PfüB, und der ist nur zuzustellen. Dafür braucht es keinen Gerichtsvollzieher, das könnte auch der Wachtmeister.
Und wenn ich das tue, und ich war erfolggreich, dann muss ich das gute Geld mal einige Zeit beiseite legen: Wenn nämlich der Schuldner jetzt in die Insolvenz trudelt, dann verlangt der Inso-Verwalter das ganze gute Geld wegen inkongruenter Befriedigung wieder heraus.
Vollstrecken in Deutschland ist ein einziges Elend, das nur noch unter dem Druck des Strafrechts effizient funktioniert: Die Unterhaltsschuldner bekomme ich nur über den § 170 StGB zur Zahlung, aber doch nicht mit Hilfe des Gerichtsvollziehers. Die Schuldner schlagen sich vor Vergnügen auf die Schenkel.
Privatisierung:
Das sehen wir in den Niederlanden. Die Deurwaarders dort sind als GmbH organisiert (B.V.) und erklären ohne rot anzulaufen: Sie verdienen ihr Geld in erster Linie als Inkassounternehmen, und bedienen deshalb die Kunden, die ihnen den Forderungseinzug komplett übertragen, als erstes und bevorzugt.
Vollstreckungsaufträge machen nur Ärger und Verdruß, und deshalb bleiben die liegen, bis mal Zeit ist, und das dauert selbst bei den Deurwaarders, mit denen man ständig zusammen arbeitet, Jahre. Beim nächsten mal wird man gleich Inkassokunde.
Und das ist richtig teuer.
Wenn man das Vollstrecken effizienter machen wollte, sollte man den Schuldnerschutz radikal zurückschneiden, wieder wegkommen von der Vorstellung, Verträge müssten nicht eingehalten werden, weil man ja alle Schulden über die Restschuldbefreiung los wird. Man sollte - ich überteibe ein wenig - über die Einführung der Prügelstrafe nachdenken, und ein elektronischen Pranger, wo Mietnomaden, professionelle Schuldner, Betrüger, öffentlich bekannt gemacht werden, so dass kein Händler oder Handwerker mehr auf sie reinfällt und die Kerle oder Mädels mit dicken erschwindelten Autos kein Vorbild mehr für die anderen sind.
Freiberufliche Gerichtsvollzieher als Garant effizienten Vollstreckens und als Standortfaktor für die Wirtschaft: Da lachen die Hühner. Der Mann in Hessen weiß nicht, wovon er spricht.
Er sollte mal vier Wochen Praktikum in meiner Kanzlei machen und dann zwei Wochen mit einer der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen Dienst tun.
In Wirklichkeit geht es nur um eines: Es soll mal wieder gespart werden, und das Gewäsch dient als "Verkaufsargument" für die Dummen, zu denen ich mitlerweile auch einen guten Teil der Journalisten rechne, die schreiben, ohne zu recherchieren, worüber sie schreiben.
Wenn man der Wirtschaft helfen wollte, müsste man was ganz anderes machen:
Die Niederländer sagen: Wenn ein Kaufmann behauptet, dass ein anderer ihm was schuldet, wird was dran sein, und wenn er das einigermassen plausibel belegen kann, dann erlassen wir in 24 Stunden eine Anordnung, ein kort geding, wonach der Schuldner zahlen muss.
Und wenn der Schuldner weiss, dass er schuldet, und dass sein Gläubiger innerhalb kürzester Frist - 24 Stunden - gegen ihn vollstrecken kann, dann wird er nicht zum säumigenSchuldner.
Deshalb kommen die Niederländer mit so wenigen Richtern aus.
Und bei uns? Da begegnen wir dem Kläger erst mal mit äusserstem Misstrauen: Da könnte ja jeder kommen und behaupten, er hätte € 100.000 zu bekommen. Und hat er nach einem Jahr ein Urteil, muss er vor dem Vollstrecken noch Sicherheit leisten, diener nicht hat, weil so viele Schuldner nicht zahlen. Er gewinnt auch die zweite Instanz, und dann geht sein Schuldner in die Insolvenz.
Das ist es, was die niederländischen Kaufleute beispielsweise nicht verstehen können, dass man nicht denen Vertrauen entgegenbringt, die die Wirtschaft ziehen, sondern die schützt, die die Wirtschaft beschädigen.
Mein Kunde, der nicht zahlt, ist nicht nur mein Feind, sondern auch der meiner Angstellten. und der des Bäckers meiner Angstellten.
Die überzogene Schonung der Schuldner ist in Deuschland das Problem, nicht die Frage, ob Gerichtsvollzieher durch Creditreform ersetzt werden sollen.
Das ist überall so, auch im Strafrecht: Alle Welt macht sich Sorgen um die Täter, denen wird der Hintern gecremt und gepudert, und um die Opfer kümmert man sich verbal drei Tage lang; wenn ein Verletzter dann auch noch den Strafrichter in der Hauptverhandlung mit einer Adhäsionsklage auf Schmerzensgeld belästigt, muss er Glück haben, wenn er vom Richter nicht aus dem Saal geworfen wird. Wann hätte einer von Euch die letzte PKH-Abrechnung aus einem solchen Adhäsionsverfahren bearbeitet?
Opfer: das sind immer die Schuldner, die Täter: Und der Waschmaschinenhändler, der der armen jungen Frau eine Waschmaschine verkauft hat und die nicht bezahlt bekommen hat, ist selbst schuld: Er hat die junge Frau doch in die Falle des Konsums tappen lassen, schlechter Mensch, der.
Ich muss aufhören, sonst brauche ich doch noch den eingangs erwähnten Eimer.