Hallo Forum,
ich habe eine Schuldnerin Frau xyz. Ich habe bei der Durchsuchung eine Risikolebensversicherung des Gatten Herrn xyz entdeckt, indem meine Schuldnerin im Todesfall den kompletten Auszahlungsbetrag erhält.
Ist diese pfändbar? Der §850b ZPO greift meines Erachtens ja nur auf dieselbe Person (in meinem Fall müsste dann Herr xyz der Schuldner sein, dann §850b ZPO).
Schulden, ca 20.000 Euro, Summe LV 150.000 Euro
Schonmal Danke
Pfändung einer Risikolebensversicherung
Moderator: Petra Bausch