Forderungspfändung § 829 ZPO bei einer GBR

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Forderungspfändung § 829 ZPO bei einer GBR

Beitrag von Anonymous »

Hallo zusammen,
folgender Fall ist bei mir aufgetaucht.

Ein Ehepaar hat 1988 eine GBR geschlossen (70:30), Vertrag liegt vor. Nach eigener Aussage wurde die GBR ca. 1995 ohne Auflösungsvertrag beendet. Beie Ehepartner sind Schuldner mit Rückständen seit ca. 2005.

Jetzt wurde entdeckt, dass der Mann Fördermittel bezieht. Eine PfüB wurde erlassen und zugestellt, allerdings ist bei der Zahlstelle noch die GBR als Geldempfänger eingetragen. Unsere Titel lauten auf beide Personen privat.

Jetzt meine Frage - kann man mit den Titel an beide Ehepartner privat den PfüB durchsetzen, obwohl die GBR (für die sie beide mit dem Privatvermögen haften!) als Geldempfänger eingetragen ist?
Als Hinweis noch - die GBR hat mit den Schulden nichts zu tun.

Danke für die Antworten
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