Einstweilige Anordnung nach Gewaltschutzgesetz

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

Einstweilige Anordnung nach Gewaltschutzgesetz

Beitrag von Anonymous »

Hallo,
ich bin neu hier, habe ein Problem und weiß nicht wie ich mich verhalten soll!
Versuche mich auch kurz zu fassen.
Ich habe diese Woche die die o.g. Anordnung zugestellt bekommen.
Meine Verlobte hat seit Anfang November einen Neuen. Da ich in NRW arbeite bin ich nur am WE zu Hause und habe es von anderen erfahren.
Das ich darüber sehr verärgert und enttäuscht war ist wohl selbstverständlich.
Ich wollte natürlich die Gründe erfahren und habe versucht Sie anzurufen. Keine Reaktion! Daraufhin habe ich es per SMS und Email versucht. Mit sehr dürftigem Erfolg. Ausser einer SMS: es ist so wie mir berichtet wurde und ich möchte Sie in Ruhe lassen kam nichts. Zum Anfang habe ich deshalb noch versucht Sie von einer Kehrtwende zu überzeugen. Wollte Sie zurück haben und habe ein paar Aktionen geplant. Da ich der Meinung war das Sie dies mißverstehen könnte, habe ich ihr einen Tag später eine neue SMS mit dem Text: ich will und werde dich weder bedrohen, beleidigen oder verleumden geschickt. Trotzdem ist Sie zum Giricht gegangen und hat sogar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ich habe auch die ganze Zeit in den Mails und SMS nur um ein abschließendes gebeten und zugesichert sie danach in Ruhe zu lassen. Ich habe Ihr nie Gewalt angedroht, dazu ist es auch nie in der Beziehung gekommen.
Meine Frage. was kann ich jetzt tun??? Soll ich Widerspruch einlegen, oder einfach nur den Auflagen folgen? Kommt es evtl. zu einer Verhandlung?
Die Frau ist für mich nach dieser Aktion sowieso gestorben (nicht falsch verstehen :o) ).
Danke,
Thorsten
Antworten