Amtsenthebung durch überhöhtes Wegegeld (BGH)

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

Amtsenthebung durch überhöhtes Wegegeld (BGH)

Beitrag von Anonymous »

BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 08. 01. 2008, Az.: 4 StR 468/07

Leitsatz:
Der Verlust der Amtsfähigkeit kann auch dann angeordnet werden, wenn wegen mehrerer Delikte aus dem Katalog des § 358 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erkannt wurde.



Der GV hat über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren bei Durchführung von Vollstreckungsaufträgen in 874 Fällen ihm zustehende Wegegelder gegenüber den jeweiligen Kostenschuldnern in Höhe von jeweils 2,50 Euro zu hoch in Ansatz. Der GV hat also wegen insgesamt 2.185,-- EUR in 18 Monaten, also monatlich 121,39 EUR die Ausbildung und den Beruf als Gerichtsvollzieher auf´s Spiel gesetzt, wobei die Geldstrafe jetzt höher ausgefallen ist, als das zuviel erhobene Wegegeld. Hinzu kommt noch die verhängte Freiheitsstrafe, was natürlich bei weiteren Bewerbungen sicher auch nicht förderlich ist.
Antworten