Justitias Mühlen mahlen langsam, aber zuweilen auch gerecht...
Rückwirkungsverbot Entschädigungsabsenkung anerkannt!
Thema: Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes
Datum: 22.12.05 15:48:00 Westeuropäische Normalzeit
Von: ruschel@fuesser.de
An: josefstamm@aol.com, Janetti@web.de, karina-arndt@t-online.de, OGV-B.Foerster@t-online.de, gerichtsvollzieher-mvp@web.de
Kopie an: u.baumbach@12move.de
Anhang: SCAN0273_000.pdf (985385 Bytes) DL Zeit (64000 Bit/s): < 4 Minuten
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte nicht versäumen, Sie noch vor den Weihnachtsfeiertagen über eine erfreuliche Entwicklung von der sächsischen „Gerichtsvollzieherfront“ zu unterrichten: Beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht
konnte die von uns vertretene Gerichtsvollziehergruppe einen beachtlichen Teilerfolg erzielen (Urteil als pdf-Datei anbei). Das Oberverwaltungsgericht hat die Entschädigungsverordnung zumindest für das
Abrechnungsjahr 2002 aufgehoben (Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot). Wir werden in Kürze darüber informieren, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Rechtslage in Ihren Bundesländern haben könnte.
Bitte informieren Sie gegebenenfalls die Mitglieder Ihres Entschädigungspools.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die anstehenden Weihnachtsfeiertage
Gez. Roman Götze
Rechtsanwalt
i. A. Sandra Karnahl
Büroleiterin
Rechtsanwälte Füßer & Kollegen
Thomaskirchhof 17, 04109 Leipzig
Tel.: 0341-70228-0; Fax: -28
eMail: karnahl@fuesser.de website: http://www.fuesser.de
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mit dem Ergebnis: nicht alles was die Justizverwaltung verbescheidet muss auch Rechtens sein.
Rückwirkungsverbot Entschädigungsabsenkung anerkannt! OVG Sa
Moderator: Petra Bausch
ist auf http://www.fuesser.de bereitgestellt
Sachsens Gerichtsvollzieher erringen Teilerfolg vor dem OVG Bautzen und müssen weniger an erhaltenen Büro- kostenentschädigungen an den Freistaat zurückzahlen als befürchtet. Dazu mehr unter Service/ Aktuelles
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