Hallo,
ich bin kein Gerichtsvollzieher, aber habe dennoch eine Frage. Ich hoffe man kann mir hier helfen.
Folgendes Problem:
Ich habe einen Vollstreckungstitel gegen meinen Schuldner bereits seit 2 Jahren. Eine Pfändung durch einen Ihrer Kollegen blieb damals erfolglos und er hat die EV abgegeben. Nun habe ich erfahren, das sich der Gläubiger in den Niederlanden niedergelassen und dort einen festen Job hat. Was für Möglichkeiten gibt es für mich und vor allem was für Kosten kommen auf mich zu, wenn ich den in den Niederlanden Pfänden lassen möchte .
Vielen Dank
Wupperteufel
Verfolgung eines Schuldners in den Niederlande
Moderator: Petra Bausch
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- Registriert: Mo 18. Jun 2007, 12:06
AW: Verfolgung eines Schuldners in den Niederlande
Hallo Wupperteufel,
soweit es sich bei Ihrem Vollstreckungstitel um eine nichtstreitige Entscheidung handelt, wie z.B. Vollstreckungsbescheid, Anerkenntnisurteil und Kostenfestsetzungbeschluss, können Sie beim erlassenen deutschen Gericht eine europäische Vollstreckungsklausel beantragen.
Mit dieser zusätzlichen europäischen Vollstreckungsklausel wenden sie sich hinsichtlich einer Vollstreckung an einen niederländischen Gerichtsvollzieher. Übersetzungskosten fallen nicht an.
Die Zuständigkeit eines niederländischen Gerichtsvollziehers können Sie bei der Kammer der niederländischen Gerichtsvollzieher erfragen. Dort wird man Ihnen auch die Fragen zu den Kosten beantworten. Viele niederländische Gerichtsvollzieher sind der deutschen Sprache mächtig. Die niederländische Gerichtsvollzieherkammer hat eine eigene Homepage und ist im Internet zu finden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
soweit es sich bei Ihrem Vollstreckungstitel um eine nichtstreitige Entscheidung handelt, wie z.B. Vollstreckungsbescheid, Anerkenntnisurteil und Kostenfestsetzungbeschluss, können Sie beim erlassenen deutschen Gericht eine europäische Vollstreckungsklausel beantragen.
Mit dieser zusätzlichen europäischen Vollstreckungsklausel wenden sie sich hinsichtlich einer Vollstreckung an einen niederländischen Gerichtsvollzieher. Übersetzungskosten fallen nicht an.
Die Zuständigkeit eines niederländischen Gerichtsvollziehers können Sie bei der Kammer der niederländischen Gerichtsvollzieher erfragen. Dort wird man Ihnen auch die Fragen zu den Kosten beantworten. Viele niederländische Gerichtsvollzieher sind der deutschen Sprache mächtig. Die niederländische Gerichtsvollzieherkammer hat eine eigene Homepage und ist im Internet zu finden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.