EV wegen 2,50€ rechtsmissbräuchlich?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

EV wegen 2,50€ rechtsmissbräuchlich?

Beitrag von Anonymous »

Liebes Forum,

Voraussetzung für eine Verpflichtung zur EV ist, daß der Gl anders keine oder keine vollständige Befriedigung erlangen kann (§ 807 Abs. 1 ZPO). Soweit so gut.

In einem aktuellen Fall betreibt ein Gl immer und immer wieder Vollstreckungen für klein und kleinst Beträge und verursacht damit jede Menge (nicht notwendigen?) Aufwand.

Aktuell hat er Antrag auf EV gestellt mit Bezug auf eine offenen Betrag aus einem Titel in Höhe von 2,50€. (Kein Scherz!)

Das verursacht nicht mehr nur Strinrunzeln, sondern wirft mittlerweile die Frage auf, wann aus "Nichtzulässigkeit" und "Unverhältnismäßigkeit" Rechtsmissbrauch wird?

Wie sieht das Forum die Sache?
Ist hier eine Schwelle überschritten worden?
Oder noch alles im grünen Bereich?

Vielen lieben Dank für Ihre Meinungen...
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

@neutrum
Das kommt immer darauf an, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Ich würde als Vollstreckungsorgan bei einem solchen Antrag die Forderungsberechnung genau überprüfen.
Wenn hier bereits ein EV-Antrag gestellt wird muss ja die Vollstreckung zunächst erfolglos verlaufen sein. Erfolgte die Zahlung im Anschluss an die erfolglose Vollstreckung ?
Grundsätzlich hat der Glbg. einen Anspruch auf Zahlung der gesamten Forderung incl. Zinsen. Eine unvollständige Zahlung des Schuldners kann auch eine Provokation sein die der Glbg. nicht akzeptieren muss.

DGVZ: 6/87 S.93
Gericht: AG Fürstenfeldbruck AZ: M 627/87
Datum: Beschl. vom 4.3.1987
Verbleibt nach der Zahlung des Sch eine geringfügige Restforderung zu Gunsten des Gl (hier 2,90 DM), so löst ein diesbezüglich erteilter Vollstreckungsauftrag keine Kostenerstattungspflicht des Sch. aus, wenn der Gl den Sch nicht zuvor auf die bestehende Differenz hingewiesen und zur Begleichung derselben aufgefordert hat.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Mich würde interessieren, ob es sich dabei um die Gesamt- oder lediglich um eine Teilforderung handelt.

Sollte es sich um eine Teilforderung handeln wäre zu überlegen, ob mit dem Vollstreckungsauftrag nicht unnötige Kosten produziert werden.

Auf der anderen Seite habe ich auch schon einen KFB über 0,21 Euro machen müssen :shock: , warum sollte der nicht vollstreckbar sein?
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

@OGV Huber
Vielen Dank für den Tipp!
Die Berechnung in der Hauptf. scheint so weit ok. Der Sch. hatte auch bereits Zahlung geleistet und nur irrtümlich angesetzte MwSt. einbehalten.

@Boris
Der Gl hat ca. ein duzend kleine und kleinst Titel (alle < 50,-€). Alles separate Titel, aber alle aus der selben Rechtssache. Statt sie alle auf einmal zu betreiben, schickt er unterschiedliche GV immer und immer wieder von Neuem los.

Muss ja nun wirklich nicht sein, auch wenn rechtlich ok sein mag, oder? Ist ja nicht so, als ob nicht ohnehin schon genug zu tun wäre :roll:

Irgendwie kann ich da den Unmut des Sch. schon nachvollziehen.
Anonymous

AW: EV wegen 2,50€ rechtsmissbräuchlich?

Beitrag von Anonymous »

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