GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Anonymous

GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an

Beitrag von Anonymous »

warum: weil DVI´s daran gearbeitet haben, die von Praxis keine aber auch keine Ahnung haben.
Von Verfassungsrecht scheinbar auch nicht.


Artikel aus der heutigen WAZ

Nur Beamte sollen Schulden eintreiben
Keine Privatisierung von Gerichtsvollziehern

Düsseldorf. Die Landesregierung hat sich von ihrem Ziel verabschiedet, Gerichtsvollzieher zu privatisieren. Dies ist nach Einschätzung von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter CDU derzeit nicht zu verwirklichen, weil für die nötige Gesetzesänderung auf Bundesebene keine Mehrheit in Sicht sei. "Gerichtsvollzieher werden wohl Beamte bleiben. Trotzdem ist eine Modernisierung dringend nötig" sagte Müller ... Dafür will sie den Wettbewerb anheizen. Jder Kreditgeber, der seine Schulden eintreiben
lassen will, soll künftig in ganz NRW seinen GV slbst wählen dürfen. Dafür will die Ministerin die GV-Bezirke aufheben. "Dann wird es sich bei Auftraggebern schnell herumsprechen, welcher GV sein Büro leistungsfähig organisiert hat"
Müller ... war keine Befürworterin der Privatisierung, da dann ihrer Ansicht nach der Einsatz von GVs deutlich teurer geworden wäre.
Ende des Artikels

Der Berg hat gekreißt und nicht mal eine Maus geboren.
Es gäbe noch viele Beispiele, wie durch Unfähigkeit die Zwangsvollstreckung systematisch demontiert wird.

Im ZWV/GV-Wesen sind wir dank viel Wind um Nichts auch 2006 wieder keinen Schritt weiter.
Die Sachaufklärung so wie geplant wird es ohnehin auch nicht richten.

Es ist wie bei der Jeans, an den wichtigsten Stellen sitzen offenbar nur Nieten.
theo-schmitz
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Beitrag von theo-schmitz »

Man sollte aber nicht jeder Veröffentlichung in der Zeitung zu viel Glauben schenken.

Ich denke, wir sollten noch etwas abwarten, die Tendenz in den anderen Bundesländern ist meines Wissens jedenfalls etwas anders und ich weiss nicht, ob sich NRW allein dem Fortschritt verschliessen kann.
Allein die Aufhebung der Bezirke kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Hierbei wird der Schuldnerschutz aber in Vergessenheit geraten, denn jeder GV wird wohl versuchen, für den Gläubiger das beste Ergebnis zu erzielen, damit von diesem Gläubiger wieder Folgeaufträge kommen. Ich fürchte, die Beanstandung von Forderungsaufstellungen dürfte unter diesen Umständen nicht mehr so genau genommen werden, um den Gläubiger nicht zu verärgern. Theoretisch kann sich der Schuldner zwar mit Rechtsmitteln wehren, aber welcher Schuldner weiß schon, was zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung gehört.

Dieser Schritt sollte wohl überlegt sein, es gibt sicher andere Möglichkeiten, die Gerichtsvollzieher, welche nicht genug Leistung bringen, im Wege der Dienstaufsicht zu ermahnen oder entsprechend anzuweisen. Diese Mittel müssen nur genutzt werden.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Wer auch nur ansatzweise einen geringen Bezug zur Verfassung und zum deutschen Recht hat, dem ist von Anbeginn an klar, dass ein Gerichtsvollzieher ohne festen Bezirk in der Ausübung seiner teilw extrem hoheitsrechtlich-grundges. relevanten Tätigkeit jenseits der Verfassung stehen würde.

Denn mit einer grundgesetzlich-verfassungsrechtlichen STellung eines annähernd als "gesetzlichen Gerichtsvollziehers" hat das dann niemals mehr etwas zu tun.

und Wettbewerb unter den GV (ein in sich schon ausgeschlossenes Wort wenn man von der Materie auch nur einen Funken Ahnung hat) ist gleichzusetzen mit der Aufhebung aller Vorschriften des 8. Buchs der ZPO, begonnen bei einer Forderungsprüpfung, Titelprüfung, Auftragsprüfung, Pfändungsschutz usw.

Dieses Gelabere von Wettbewerb soll doch nur die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Säumnisse und Fehlverhalten der Verwaltung in den letzten Jahren im GV Wesen übertünchen und davon ablenken.

Wer Profilneurotikern im Prüpfungsgeschäft freie Hand zur Entfaltung von Mobbing, Schikane und rechtswidrigem Eingriff auf die vollstreckung über abenteuerliche Kosteneingriffe zuläßt, der darf sich nicht wundern, wenn die Vollstreckung tot ist.


Dazu einige Anmerkungen aus der Historie:


Jeder Mensch kann sich irren, doch nur ein Narr verharrt im Irrtum.
(Cicero) (Orationes Philippicae 12, 5)
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis perseverare in errore. (Cicero)

"Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen; aber
sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun."
Orson Welles, gefunden bei http://www.zitateschatz.info/Map/lesezitat.htm

Wo der Tellerrand die Grenze des Denkens markiert, hilft auch die richtige Ernährung wenig.
E Hauschke

Planungsprojekt Justizverwaltung
(wäre es anders, würde sich ja etwas bewegen und zwar positiv):

Sechs Phasen:

1. Begeisterung
2. Ernüchterung
3. Panik
4. Suche nach dem Schuldigen
5. Bestrafung des Unschuldigen
6. Auszeichnung der Nichtbeteiligten.

Nur wenige Menschen sind klug genug, hilfreichen Tadel nichts sagendem Lob vorzuziehen.
Francois VI. Duc de La Rochefoucauld; 1613 - 1680
Anonymous

Freie GV

Beitrag von Anonymous »

Die Meinung der NRW-Justizministerin ist nicht neu: Siehe
http://www.presseservice.nrw.de/reden20 ... 0123JM.php
theo-schmitz
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Beitrag von theo-schmitz »

Auch in Justiz intern Heft 1/06 auf Seite 3

http://www.justiz.nrw.de/Infomaterial/p ... 1_2006.pdf
Anonymous

AW: GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an

Beitrag von Anonymous »

http://5376.rapidforum.com/topic=101383035330
http://14775.rapidforum.com/topic=100382058834

Reform der Sachaufklärung
Rpfleger 12/2006
Prof. Dr. Eberhard Schilken, Bonn
Theo Seip
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AW: GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an

Beitrag von Theo Seip »

Die im Eingangsbeitrag enthaltene Pressemeldung trifft nicht mehr zu.

Siehe hierzu die Erklärung der Justizministerin NRW unter

http://www.justiz.nrw.de/Presse/reden/0 ... /index.php
Anonymous

AW: GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an

Beitrag von Anonymous »

was beweist, wie schnell sich Meinungen ändern, von der Verwaltung der Politik verschwiegene, gar nicht erkannte Hindernisse vorenthalten werden/wurden und was im Grunde zählt - nur Populismus und Haushaltssanierung -- zu Lasten der GV und der Bürger.

unbeschadet dessen ist das Stimmverhalten bei der JuMiKo interessant - und dennoch - noch ist nichts entschieden, noch ist kein Gesetz verabschiedet und noch dient alles Elend das sich aus den bisherigen Entwürfen f.d. GV abzeichnet allenfalls als Drohpotential für weiteres Ungemach iS Entschädigung (den GV gegenüber); doch den Erfahrenen und Aufrechten GV gegenüber kann man mit Unrecht nicht drohen und mit Realitätsresistenz auch nicht mehr - dann winkt halt das Verfassungsgericht - diesmal sehr sehr rasch.
Anonymous

AW: GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an

Beitrag von Anonymous »

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 24,00.html
27. FEBRUAR 2007

Schrift:

JUSTIZ
Zypries will staatliche Gerichtsvollzieher behalten
Bundesjustizministerin Zypries lehnt die geplante Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ab, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren.
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Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält nach SPIEGEL-Informationen die Reform "für den falschen Weg", da die "Anwendung hoheitlicher Gewalt" zur Durchsetzung von Ansprüchen doch "in den Händen des Staates" bleiben sollte. Überdies führe eine solche Gesetzesänderung zu einer Verdreifachung der Gebühren für den Gläubiger.
Die drei Bundesländer wollen die Aufgaben der Gerichtsvollzieher in Zukunft nicht mehr von Beamten sondern von Privaten erledigen lassen, die zwar der Aufsicht des Staates unterliegen aber auf eigene Rechnung arbeiten. Sie hoffen, das System auf diese Weise effizienter zu machen.
Zurzeit brauchen die rund 4500 Gerichtsvollzieher bundesweit viele Monate für jede Zwangsvollstreckung. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) glaubt, durch diese Reform überdies die Zahlungsmoral zu verbessern. Denn der "zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Schuldner" solle ja "in erster Linie" die dreimal höheren Gebühren tragen. Die Justizministerkonferenz der Länder hatte sich im vergangenen Herbst für die Privatisierung ausgesprochen.
_______________________________________________

Länder legen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens vor
Die Landesregierungen von Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben am 27.02.2007 beschlossen, gemeinsame Gesetzesentwürfe zur Umgestaltung des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundesrat einzubringen. Danach sollen die Aufgaben der Gerichtsvollzieher künftig nicht mehr von Beamten erledigt werden, sondern von beliehenen Privaten, die in einem geordneten Wettbewerb auf eigene Rechnung tätig sind. Der Status des beliehenen Gerichtsvollziehers orientiere sich dabei weitgehend an dem des freien Notars, der sich als Beliehener im Bereich der Rechtspflege «seit langem bewährt habe», so das hessische Justizministerium. Auch die Justizministerkonferenz der Länder hatte sich im Herbst 2006 dafür ausgesprochen, das Gerichtsvollzieherwesen entsprechend dem Beleihungsmodell umzugestalten.
Goll: Verstärkung der Leistungsanreize ist sinnvoll
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) lobte das Vorhaben im Hinblick auf die damit angestrebte zeitliche Verkürzung von Vollstreckungsverfahren. Die Schaffung neuer Stellen sei angesichts der angespannten Haushaltslage in keinem Bundesland realistisch, so Goll weiter. Es sei deshalb sinnvoll, auf eine Verstärkung der Leistungsanreize für die Gerichtsvollzieher zu setzen. Dies sei nur im freien Wettbewerb möglich. Die Arbeit bleibe die gleiche, es lohne sich aber künftig für alle, die ein Interesse an einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung hätten. Der Gläubiger erhalte schneller sein Geld, der Gerichtsvollzieher könne je nach Leistung mehr verdienen als bisher und der Staat müsse das Gerichtsvollzieherwesen nicht länger finanzieren und subventionieren, erklärte Goll.
Heister-Neumann: Zukunftsfähiges Justizsystem gesichert
Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) sieht sich mit diesem Schritt in ihren Bestrebungen bestärkt, die Justiz zu modernisieren und für die nächsten Jahre und Jahrzehnte zukunftsfähig zu machen. Die Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns Uta-Maria Kuder (CDU) sagte, eine effiziente Zwangsvollstreckung sei in den bisherigen Strukturen nur noch eingeschränkt möglich. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf ist ihrer Überzeugung nach ein wichtiges Instrument, um die Zahlungsmoral säumiger Schuldner zu erhöhen.
Banzer: Schnelle Zwangsvollstreckung stärkt die Wirtschaft
Der Hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) sagte, eine schnelle Zwangsvollstreckung sei ein wesentlicher Standortfaktor und stärke die Wirtschaft. Er sei zuversichtlich, dass der Wettbewerb im Gerichtsvollzieherwesen zur Effizienzsteigerung im Vollstreckungsbereich führen werde.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 27. Februar 2007.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10
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