einstellung gerichtsvollzieher

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Anonymous

einstellung gerichtsvollzieher

Beitrag von Anonymous »

hallo liebe forumsmitglieder, ich hab mal ne frage
zu den einstellungsvoraussetzungen zum gerichtsvollzieher.

laut § 2 Nr.1 der AO zum Gerichtsvollzieher muß man für dieses Berufsbild die Prüfung für den mittleren Justizdienst bestanden haben, und muß nach Nr.2 älter als 25 und jünger als 35 sein. das ist bei mir mit 28 jahren der fall, ich habe aber keine prüfung für den mittleren justizdienst, sondern bin diplom-wirtschaftsjurist (FH).

nach der APOmJD darf man höchstens 27 sein, um noch in den vorbereitungsdienst eingestellt zu werden. damit wäre die sache für mich gegessen, es sei denn es gibt da in der APOmJD ausnahmetatbestände. ich kann den zur APOmJD nicht öffnen. vielleicht weiss ja jemand hier im forum in der sache bescheid, es würde mich wirklich interessieren.

vielen dank, euer willi 77
Norbert Coenen
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Beiträge: 26
Registriert: Do 27. Jan 2005, 10:33

Beitrag von Norbert Coenen »

Hallo willi77,

vieles kommt auf das Bundesland an, in dem Sie sich bewerben wollen. NRW scheidet leider aus, da die Voraussetzungen für eine Einstellung nach der APO GV nicht gegeben sind.
Der zielführendste Weg eine sichere Auskunft zu bekommen, ist der Anruf bei dem zuständigen Oberlandesgericht - Personalabteilung für Gerichtsvollzieherangelegenheiten/mittlerer Dienst -.

Alles Gute und viel Erfolg

Norbert Coenen
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

hallo Herr Coenen,

vielen dank für den hinweis. ich werde mich mal auf der justizseite von rheinland-pfalz darüber informieren, ich wohne nämlich im grenzgebiet zu nrw.

mfg

willi77
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo Willi77,

bin ebenfalls Dipl.Wirtschaftsjuristin FH und hatte die gleiche Idee. In SA ist es so, dass man das Studium nicht mit der Beamtenlaufbahn vergleichen kann. Man muss sich normal bewerben und auch noch ein Studium absolvieren. Du kannst mich diesbezüglich gerne anmailen, ich habe jetzt einen hoffentlich anderen Weg gefunden! LG
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

hallo ihk1975,

bin momentan noch in zwei bewerbungsverfahren,
möglicherweise erledigt sich das thema dadurch bei mir.
bin aber nach wie vor daran interessiert, die branche
hat definitiv zukunft :D

welchen anderen weg hast du denn gefunden. ich weiss nicht
wie man hier ne persönliche mail schreibt, antworte mir am besten an digitalboy77@arcor.de. freu mich auf jeden tip!
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

@Willi77
ZITAT: Die Branche hat definitiv Zukunft
Haben Sie sich eigentlich schon einmal mit einem Gerichtsvollzieher unterhalten ?
Wurde Ihnen gesagt, dass es sich um eine Besoldung nach A8-A9 + Zulage und einer "Anspornvergütung" von ca. € 300,- brutto monatlich handelt ?
Wurde Ihnen gesagt, dass man dafür 50-60 Stunden pro Woche arbeiten muss ?
Wurde Ihnen gesagt dass man das Büro aus privaten Mitteln selbst einrichten und unterhalten muss und dass die Entschädigung für die Bürokosten seit Jahren nicht mehr erhöht, sondern systematisch gekürzt wurde ?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch völlig unklar ob das Gerichtsvollzeiherwesen privatisiert wird oder wie es weiter geht.
So lange dies nicht endgültig geklärt ist, kann ich jedem Bewerber nur abraten.
PS: Ich bin seit über 25 Jahren Gerichtsvollzieher
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Sehr geehrter Herr OGV Huber, vielen Dank für die Hinweise. Jedoch sind die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmal verschlechtert und ich glaube, dass jeder im Moment froh sein kann über eine Arbeit und die Einschnitte, die Sie nennen, würden ja neue GVZ nicht so belasten, weil sie es nicht anders kennen würden. Gleichwohl halte ich die Branche auch für zukunftsträchtig, ob nun privatisiert oder nicht. Das Problem steht ja im Vollzug auch an und da geht auch einigen der A.. auf Grundeis. Sparen ja, aber bitte nicht bei mir...........
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo ihk1975
Wenn Sie tatsächlich bereit sind für A8 oder A9 mit einer kleinen Zulage 50-60 Stunden pro Wochen zu arbeiten, dann nur zu.
Ich hoffe in Ihrem Interesse, dass Sie keine Familie haben, denn die wird das auf Dauer nicht mitmachen. :oops:
Denken Sie bitte auch daran, dass Sie Ihr Büro aus privaten Mitteln (Ersparnissen) einrichten müssen. Bis Sie diese Investition wieder zurück haben vergehen einige Jahre. Natürlich müssen Sie für den Außendienst auch Ihren eigenen PKW zur Verfügung stellen. Die dafür eingenommenen Gelder reichen nicht einmal für den Unterhalt. Von Rücklagen für eine fällige Neuanschaffung gar nicht zu reden. Das ist jedoch noch alles harmlos, verglichen mit den Investitionen die bei einer Privatisierung fällig werden.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo OGV Huber,

ich verstehe doch Ihren Zorn und ihre Wut. Aber 50 Stunden Arbeit tun sie heute in der freien Wirtschaft auch nicht selten und der Verdienst ist mager. Sie werden dort verheizt bis zum gent nicht mehr, aber wenn man eine Aussicht hat, ist das doch schon mal was, oder. Ich will damit nur sagen, dass ich mich auch den Hintern abstudiert habe, im Ausland war (was sicherlich auch nicht gerade preiswert war) und im Endeffekt bald von Hartz IV leben würde, weil nichts mehr vorwärts geht ........

Familie habe ich nicht und werde ich sicherlich auch nicht haben, die sonstigen Voraussetzungen sind gegeben. Mein Mann selbstständig, was auch eine 70 Stunden-Woche mit sich bringt, aber eben kein sicheres Einkommen und das finde ich sollte man einfach auch mal sehen, dass bei anderen auch wesentliche Einschnitte vorgenommen werden.

Anyway: Lassen Sie sich nicht von mir provozieren, ich stehe eben auch der anderen (schmaleren) Seite des Bretts.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

@ihk1975
Ich fühle mich nicht provoziert. Ich bin auch nicht des Geldes wegen Gerichtsvollzieher geworden, obwohl das natürlich auch eine Rolle gespielt hat. Den größten Teil der letzen 25 Jahre habe ich den Beruf auch gerne ausgeübt. Die Frustration kam bei mir erst, nachdem ich feststellen mußte, dass die verantwortlichen Stellen aus mangelnder praktischer Sachkenntnis den Beruf gegen die Wand gefahren haben. Das beste Beispiel dafür ist die Diskussion um Aufgabe der festen Bezirke und die Einführung einer "Konkurrenz" zwischen den einzelnen Gerichtsvollziehern.
Die Justizministerin von NRW (und nicht nur die) ist der Ansicht, dass sich durch eine Konkurrenz zwischen den GV die Vollstreckungserfolge verbessern würden. Dabei wird verkannt, dass der Gerichtsvollzieher als unabhängiges Organ der Zwangsvollstreckung kein Dienstleister im eigentlichen Sinne ist, sondern eine Behörde, die die Interessen beider Parteien zu wahren hat. Angesichts der vielen mangelhaften Aufträge die bei mir täglich auf den Tisch landen, kann ich mir nicht vorstellen bei den Gläubigeren um Aufträge zu werben, denn wenn ich die Auszahlung von Geldern ohne Inkassovollmacht ablehne wird zukünftig ein anderer Kollege beauftragt, der die Sache nicht so eng sieht. Es gibt jetzt schon Kollegen , die solche Sachen (auch Vertretungsvollmacht) nicht mehr prüfen.
Das gilt auch für Mängel am Titel oder unberechtigt angesetzte Kosten. (Seit Jahren Volkssport Nr.1 bei den Anwälten)
Wenn die GV zukünftig wie geplant von Wohlwollen des Gläubigers abhängig sind und um Aufträge werben müssen, können wir gleich das "Russeninkasso" einführen. Es wird dann weder eine ordentliche Prüfung von Titel und Forderung erfolgen, noch werden - wie vom Gesetz vorgeschrieben - die Belange der Schuldner berücksichtigt. Als Nebeneffekt werden dann auch normale Gläubiger zu Gunsten der Großgläubiger benachteiltigt werden. Der Handwerker, der mir nur einmal im Jahr einen Auftrag erteilt, wird eben warten müssen, bis die vorliegenden Aufträge der Versandhäuser und Großinkassos
erledigt sind, denn die halten ja den Betrieb am laufen.
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