Nachbesserung berechtigt ?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Nachbesserung berechtigt ?

Beitrag von Anonymous »

Habe heute einen Nachbesserungsantrag erhalten, der auf zwei Punkte gestützt wird.
1.) Der Schuldner hat angegeben der beziehe Arbeitslosengeld II, hat aber den Betrag nicht angegeben. (Er lebt mit einer
Lebensgefährtin und deren 2 Kindern zusammen und das Geld wird für die "Bedarfsgemeinschaft in einem Betrag überwiesen)
Der Gbg.-Vertr. möchte den genauen Betrag sowie die Stamm-Nr. wissen.
Ich bin der Ansicht dass Arbeitslosengeld II als Sozialleistung und vom Betrag her sowieso nicht pfändbar ist.

2.) Der Schuldner hat im Vermögensverzeichnis angegeben er sei verheiratet, lebe aber getrennt von der Ehefrau (was zutreffend ist)
Der Glbg.-Vertr. weist darauf hin, dass der Schuldner lt. Pfändungsprotokoll mit einer Lebensgefährtin in einem Haushalt mit 3 Personen lebt und möchte dazu nähere Angaben. (es handelt sich nicht um unterhaltsberechtigte Personen)

Ich neige dazu , Punkt 1 zu ergänzen, wobei ich die Angabe der Stamm-Nr. nicht für erforderlich halte und wegen Punkt 2 zurückzuweisen.
In letzter Zeit häufen sich Nachbesserungsanträge die aus meiner Sicht keinen Sinn machen und m.E. nur dazu dienen den GV und den Schuldner zu schikanieren.
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