Sind Landkreise gebührenenbefreit (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Landesgebührenbefreiungsgesetzes, Schröder-Kay 11. Aufl., S. 60) ?
M.E. sind Landkreise Gemeindeverbände.
Landkreise
Moderator: Petra Bausch
Landkreise
"Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften,...." (§ 1 Abs.1 Nds. Landkreisordnung).Vermutlich gibt es in den meisten Bundesländern ähnliche Regelungen.Durch bes. Gesetzesregelung ist in Niedersachsen den Landkreisen z.B. die "Region Hannover" gleichgestellt - auch hinsichtlich der Gebührenfreiheit.
J.Paul
J.Paul