Landkreise

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Landkreise

Beitrag von Anonymous »

Sind Landkreise gebührenenbefreit (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Landesgebührenbefreiungsgesetzes, Schröder-Kay 11. Aufl., S. 60) ?

M.E. sind Landkreise Gemeindeverbände.
Anonymous

Landkreise

Beitrag von Anonymous »

"Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften,...." (§ 1 Abs.1 Nds. Landkreisordnung).Vermutlich gibt es in den meisten Bundesländern ähnliche Regelungen.Durch bes. Gesetzesregelung ist in Niedersachsen den Landkreisen z.B. die "Region Hannover" gleichgestellt - auch hinsichtlich der Gebührenfreiheit.

J.Paul
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreis) sind in BY nicht kostenbefreit (nur in bes SGB-Sachen). Sie sind auch nicht immer Gebührenfrei.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

danke für die prompte hilfe
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