Vollstreckung in Besitzgüter des Amtsgerichtes

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Vollstreckung in Besitzgüter des Amtsgerichtes

Beitrag von Anonymous »

Eine kurze Frage an die Vollstreckungsexperten: Ich habe eine Forderung gegen eine Künstlerin, die im Amtsgericht ihre Bilder ausgestellt hat (Leihgabe). Kann ich hier ohne weiteres die Wegnahmevollstreckung betreiben oder gibt es, da sich die Bilder im Besitz des Gerichtes befinden, etwaige Besonderheiten zu beachten? Besten Dank.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Das wäre eine Vollstreckung in den Räumen Dritter. Nachdem Gesetz ist dies nur möglich wenn der Dritte (Land) zustimmt. Möglicherweise muss zunächst der Herausgabeanspruch der Schuldnerin gegenüber dem Dritten (Land) gepfändet werden.
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