Kosten Zustellung der EAO

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Kosten Zustellung der EAO

Beitrag von Anonymous »

Für die Zustellung der Eintragungsanordnung gemäß § 882 c Abs. 2 Satz 2 ZPO können keine Gebühren gemäß KV 100 GvKostG nebst Auslagenpauschale gemäß KV 716 zum GvKostG angesetzt werden.
AG Mannheim, Beschluß vom 21.03.2014, 7 M 6/14
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