BImA geniesst keine Kostenfreiheit

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

BImA geniesst keine Kostenfreiheit

Beitrag von Anonymous »

Das nds. JM hat mit Erlass v. 07.04.2005 - 5603 - 204.75 - darauf hingewiesen,dass die neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine Kostenbefreiung nach § 2 Abs. 1 GvKostG in Anspruch nehmen kann.Die BImA hat die Aufgaben der Bundesvermögensämter,Bundesforstämter und der Bundesvermögensabteilungen der OFD`s übernommen.
Rechtsgrundlage : BImA-Errichtungsgesetz v. 09.12.2004 (BGBl. I S. 3235).
Damit entfällt m.E. bei einem Grossteil der betr. Räumungsfälle die Anwendung der 5.000,-€-Grenze für Auslagen.Die Räumungsaufträge der öffentlichen Hand kamen bisher überwiegend von den Bundesvermögensämtern.
Die BImA zahlt nunmehr "voll".

J.Paul
Anonymous

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Beitrag von Anonymous »

Die gleiche Meinung wird auch von den Justizministerien von Baden-Württemberg ( JMS vom 29.3.05) und Bayern ( JMS vom 7.4.2005) vertreten.
Anonymous

Anfrage wg. Kopie

Beitrag von Anonymous »

Liebe Kollegen,

ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mit eine Abschrift des jeweiligen Erlasses des JM zusenden würden, ich wohne in NRW. Derzeit liege ich auch im Streit mit der BMI, da sich diese nach wie vor auf die Kostenfreiheit berufen.
Gerne auch per E-Mail.
E-Mail: d.legge@freenet.de
Antworten