JustizKommG

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

JustizKommG

Beitrag von Anonymous »

Hallo!

Zum 1.4.05 soll das neue JKommG in Kraft treten. Ist damit auch garantiert, dass ab dem Zeitpunkt die AD-Protokolle, Ratenzahlungen etc. durch die eingescannte Unterchrift vollzogen werden können?
M. E. müssten auch die einschlägigen Vorschriften der ZPO entsprechend geändet werden. Wer weiß mehr?

Viele Grüße
Wener Paffen
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Müßte dazu nicht in erster Linie die eingescannte Unterschrift
zertifiziert sein ?
Anonymous

JustizKommG

Beitrag von Anonymous »

Nun haben wir allein in diesem Forum quasi in wenigen Stunden schon d r e i Beitragstitel zu einem und demselben Thema.

Ist es denn nicht sinnvoll, ein Thema unter einer Überschrift zu behandeln, es verliert zudem kein Autor seine Namensnennung (und damit den Anspruch auf Anerkennung für seinen Beitrag) wenn er sich auf den Ausgangsbeitrag konzentriert anstatt auf diesem Wege die Übersichtlichkeit und Informationshilfe „zerstückelt“ und damit entwertet.

Etwas Konzentration wäre wünschenswert.

für alle die suchen und gerne Information finden wollen
nur die DIrektlinks HIER aus diesem Forum:

http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=852
Qualifizierte elektronische Signatur

http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=855
Formblattzwang d. JKomG bei Aufträgen

http://www.justizforum.nrw.de/viewtopic.php?t=855
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