Ist das so zulässig??

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Ist das so zulässig??

Beitrag von Anonymous »

Guten Tag!
Vor zwei Wochen stand bei mir ein Gerichtsvollzieher vor der Tür. Da ich die ganze Woche aus beruflichen Gründen nicht zuhause bin, habe ich also am Freitag als ich wieder da war einen Zettel vorgefunden.
Ich habe den GV sofort angerufen und gefragt worum es denn geht.
Er hat mir die Sache geschildert und ich bin auch bereit die Forderung zu begleichen.
Da ich den geforderten Betrag nicht in einer Summe begleichen kann hab ich nach einer Ratenzahlung gefragt. Ratenzahlung ist möglich.
So und jetzt zu meiner Frage:
Der GV (extrem unfreundlich) besteht auf eine Barzahlung und diese nur zu seinen Bürozeiten (Montags und Mittwochs je eine Stunde).
Da ich aber in der Woche 200km von Zuhause entfernt bin, habe ich keine Möglichkeit zu den gewünschten Zeiten bei ihm zu sein. Ich fragte nach der Möglichkeit ihm das Geld zu überweisen und er wies mich direkt ab: "Ich akzeptiere nur Bargeld und nichts anderes! Das ist nicht mein Problem, sondern ihr Problem"

Ist dieses Vorgehen so in Ordnung?? Er kann doch froh sein dass ich mich überhaupt sofort gemeldet habe und er nicht noch weiter suchen und hinterrennen muss.
Den ersten Termin konnte ich übrigens zufällig warnehmen, da er ihn wegen Urlaub verschoben hat.

Vielen Dank im voraus
Anonymous

AW: Ist das so zulässig??

Beitrag von Anonymous »

Nach dem BGB sind Geldschulden Bringschulden: d.H. Sie müßten das Geld (in bar) zu demjenigen (also hier dem Gerichtsvollzieher) bringen, der es zu bekommen hat. Der Gerichtsvollzieher muß keinen Scheck akzeptieren (der könnte ja platzen und löst noch weitere Kosten aus) sondern verlangt zu Recht Bargeld.
Bei einer Überweisung laufen Sie Gefahr, dass das Geld nicht dort ankommt, wo es hin soll: Fehler beim Ausfüllen des Überweisungsträgers oder Fehler der Bank und schon muß man nach dem Geld suchen und der Gerichtsvollzieher vollstreckt weiter :mad:
Ausserdem verprechen immer viele Leute zu überweisen und nichts kommt an, wahrscheinlich hat "Ihr" Gerichtsvollzieher da schon viele schlechte Erfahrungen gemacht.

Praktische Lösung wäre: Einen vertrauenswürdigen Bekannten mit dem Bargeld zum Gerichtsvollzieher in die Sprechzeit schicken oder noch mal beí dem guten Herrn anrufen: vielleicht findet sich ja auch ein Termin in, an oder vor Ihrer Wohnung oder im Amtsgericht, wo Sie ihm das Geld persönlich in die Hand drücken können.
Anonymous

AW: Ist das so zulässig??

Beitrag von Anonymous »

Naja mit dem anderen Termin habe ich es ja schon versucht. Er lässt ja nicht mit sich reden. Und da seine Sprechzeiten immer dann sind wenn normale Menschen auch arbeiten müssen ist das ganze sehr schwierig mit dem vertrauenswürdigen Bekannten. Und ich glaube ich bin in der Lage einen Überweisungsträger richtig auszufüllen. Also die Überweisung wäre meiner Meinung nach die einfachste Lösung für alle, aber der gute Herr will das ja nicht.
Mal sehen wie ich das machen werde.
Ich bin zur Zeit echt ratlos.
Anonymous

AW: Ist das so zulässig??

Beitrag von Anonymous »

Setzen Sie sich doch mit dem Gläubiger direkt in Verbindung und überweisen Sie das Geld an diesen unverzüglich.
Der Gläubiger muß dann den GV über den Zahlungseingang informieren. Sie können dies parallel tun, indem Sie ihm einen bankbestätigten Überweisungsträger zukommen lassen.
Wenn Sie wirklich zahlungswillig und -fähig sind, dürften Sie diese Hürde doch leicht überwinden können.
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