Hallo zusammen,
ich arbeite nun seit ca. sieben Jahren im Justizvollzug. Meine Laufbahnprüfung habe ich 2007 mit sehr gut abgeschlossen. Ich habe nun aus verschiedenen Gründen einen Berufswechsel in Betracht gezogen und bin dabei auf den Gerichtsvollzieher gekommen. Nun wäre erst einmal die Frage, ob ich so ohne Weiteres wechseln kann (ich weiß, dass ich erst den Eignungslehrgang absolvieren muss). Geht es überhaupt?
Vielen Dank im Voraus
Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
Moderator: Petra Bausch
AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
Ist hier denn wirklich niemand, der mir helfen kann?
AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
Ist hier denn niemand, der mir da weiterhelfen kann?
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AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
Sehr geehrter Herr Schmidt,
leider schreiben Sie nicht, in welchem Bundesland Sie eine Übernahme in den GV-Dienst anstreben. Für NRW werden voraussichtlich bis 2011 einschl. keine GV-Anwärter mehr eingestellt. Darüber hinaus steht "Seiteneinsteigern" die Laufbahn lediglich dann offen, wenn Sie im nichttechnischen (mittleren) Landesdienst tätig sind. Diesbzgl. ist die Frage, ob Ihre derzeitige Beschäftigung sogenannter Bürodienst ist oder "technischer" Vollzugsdienst.
MfG
Norbert Coenen
leider schreiben Sie nicht, in welchem Bundesland Sie eine Übernahme in den GV-Dienst anstreben. Für NRW werden voraussichtlich bis 2011 einschl. keine GV-Anwärter mehr eingestellt. Darüber hinaus steht "Seiteneinsteigern" die Laufbahn lediglich dann offen, wenn Sie im nichttechnischen (mittleren) Landesdienst tätig sind. Diesbzgl. ist die Frage, ob Ihre derzeitige Beschäftigung sogenannter Bürodienst ist oder "technischer" Vollzugsdienst.
MfG
Norbert Coenen
AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
Also es handelt sich tatsächlich um NRW. Das nenne ich aber keine guten Nachrichten. Ist das sicher, dass keine Einstellungen bis 2011 vorgenommen werden? Kann ich es dann denn immernoch probieren? Ich bin natürlich im Vollzugsdienst zuständig, nicht als Bürokraft, sondern als "Schließer", wie man uns gerne nennt! Gibt es da keine Möglichkeit?
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AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
M.W. nein - wenden Sie sich bei Zweifeln an die Personalabteilung des für Sie zuständigen OLG's.
Viel Erfolg
Norbert Coenen
Viel Erfolg
Norbert Coenen