Frage an Gerichtsvollzieher über EV DRINGEND

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

Frage an Gerichtsvollzieher über EV DRINGEND

Beitrag von Anonymous »

Folgende Situation.
Ich habe von einem Gerichtsvollzieher einen Termin zur abnahme der EV über den Postweg bekommen.
Mein Problem ist das ich nicht an diesem Termin erscheinen kann, ich habe mir gedacht ich könnte doch bevor der eigentliche Termin stattfindet zu seinen Sprechzeiten (immerhin sind sie 1:30 std lang)in seinem Büro erscheinen...:confused:
Ist das denn möglich? Oder muß das unbedingt mit einem Förmlichen Termin verbunden sein...? könnte es sein das er mich wieder wegschickt?
Irgendwie habe ich mir vorgestellt er könnte sich sogar darüber freuen, hab nicht nur einmal davon gehört das sie die Schuldern jagen müssen....
Anonymous

AW: Frage an Gerichtsvollzieher über EV DRINGEND

Beitrag von Anonymous »

Ok , da ich nun eine Antwort auf meine Frage gefunden habe, und vll sich irgendwann Jemand anders auch diese Frage stellt: Ja Gerichtsvollzieher lieben es , wenn man selbst auf sie zu kommt.Und nicht immer "Sie" einen hinterher laufen müssen. Also jeder bei dem die Vorraussetzungen für eine EV gegeben ist, kann sie in Ihren Sprechzeiten von selbst aufsuchen.
Antworten