Muss KfB mit Berichtigungsbeschluss verbunden werden, um daraus zu vollstrecken?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Muss KfB mit Berichtigungsbeschluss verbunden werden, um daraus zu vollstrecken?

Beitrag von Anonymous »

Mahlzeit zusammen!

Kurze Frage für die Pause.. ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann...

Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung von einem KfB. Dagegen haben wir Erinnerung eingelegt, da der KfA im eigenen Namen war. In der Zwischenzeit hat die Gegenseite auf den KfB gezahlt, aber leider nur die Forderung und keine laufenden Zinsen.

Jetzt liegt mir die Ausfertigung des Berichtigungsbeschlusses vor, dass der KfB eben wegen offensichtlicher Unrichtigkeit geändert wird.

Meine Frage jetzt: Um endlich weiter vollstrecken zu können - muss ich da den Berichtigungsbeschluss mit der vollstreckbaren Ausfertigung des KfB verbinden lassen, oder reicht es aus, wenn ich einfach den KfB zusammen mit der Original-Ausfertigung (oder reicht die Kopie) an den GVZ schicke?
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