Pfänden von Ratenkaufartikeln

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Pfänden von Ratenkaufartikeln

Beitrag von Anonymous »

Hi,

ich bin kein Gerichtsvollzieher und absoluter Laie wie mein Name schon sagt, allerdings hat ein Bericht im Fernsehen mein Interesse bezüglich folgender Thematik geweckt.

Ich war echt schwer geschockt als ich da 2 Gerichtsvollzieher in die Wohnung des ziemlich verschuldeten Mannes kamen (es gab mehrere Forderungen zwischen ein paar Hundert bis zu mehreren Tausend Euro) und dieser dann einen UNGLAUBLICH riesigen LCD-Fernseher mit Dolby-Digital-Anlage im Wohnzimmer stehen hatte.
Es wurde dann behauptet man könne diesen Fernseher nicht pfänden, da jeder ein Recht auf ein solches Gerät hat. Zusätzlich kam noch hinzu das der Fernseher frisch auf Ratenkauf zugelegt war, ich glaube der Kerl hatte sogar erst 1 oder 2 Raten bezahlt.

Das muss ja heissen das er obwohl er ja von seinen immensen Schulden wusste, TROTZDEM diesen Fernseher bestellt hat und lieber an Quelle oder Neckermann seine monatlichen Raten abzahlt, als an seine Gläubiger. Da frage ich mich doch wo da die Gerechtigkeit bleibt, beziehungsweise muss ja auch dem Mann in seinem Kaufverhalten geholfen werden. Und eine Therapie is eine solche lasche Regelung doch wirklich nicht.

Jetzt würde mich interessieren, was genau ist da dran und sieht das im Alltag eines Gerichtsvollziehers wirklich so aus das man vor solchem Hightech-TVs steht und diese einfach nicht pfänden darf? Da wundere ich mich nämlich nicht mehr, das ich von einigen Kunden als frischer Selbstständiger kein Geld sehe...
Anonymous

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Beitrag von Anonymous »

Kann mich da niemand aufklären? ;)
Anonymous

AW: Pfänden von Ratenkaufartikeln

Beitrag von Anonymous »

Das Fernsehgerät stand vermutlich nicht im Eigentum des Schuldners. Bei Ratenkauf macht der Verkäufer i. d. R. Eigentumsvorbehalt geltend ("Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers"). Da das Gerät hier wohl nur im Besitz des Schuldners stand und dieser dies wahrscheinlich auch belegen konnte, durfte das Gerät nicht gepfändet werden.

Sie würden sich z. B. auch bedanken, wenn Sie Ihren Rasenmäher dem Nachbarn geliehen hätten und der Gerichtsvollzieher ihr Eigentum beim Nachbarn pfänden würde.
Anonymous

AW: Pfänden von Ratenkaufartikeln

Beitrag von Anonymous »

Ja, aber das ist doch etwas anderes dachte ich...
Das Zeug hatte er bei Quelle bestellt und ich weiß von anderen Leuten bei denen ratenfinanzierte Quelle-Artikel gepfändet wurden. ALLES was man auf Raten kauft ist ja meines Wissens erst Eigentum des Käufers, nachdem die letzte Rate beglichen wurde, oder?

Und zum Rasenmäher, etwas Ähnliches ist mir wirklich passiert. Meine Konsole hatte ich verliehen und sie wurde bei einem Freund dann gepfändet, da ich keinen Nachweis mehr erbringen konnte, das es meine Konsole war. ;)
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