Szenario: pfändung des gläubigers beim drittschuldner (bank)
schuldner ist harz4er
schulder holt sein geld immer schön vor dem 7. tag ab
Gv geht also wieder nach hause und schickt seine rechnung dem gläubiger.
Frage: wenn irgendwann doch noch geld auf dem konto (zB weil der schuldenr vergisst, vor dem 7. tag abzuheben) verbliebe, wird die pfändung dann automatisch wieder aktiviert oder muss gläubiger den gerichtsvollzieher immer wieder erneut losschicken ?
frage an gerichtsvollzieher
Moderator: Petra Bausch
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AW: frage an gerichtsvollzieher
Hallo regit am garp,
da geht allerhand durcheinander. Die Pfändung des Kontoguthabens erfolgt durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (vom Vollstreckungsgericht), der der Bank zugestellt wird und der Bestand hat bis zu einer aufhebenden Entscheidung bzw. bis zum Erlöschen der Forderung. Hiermit hat der Gerichtsvollzieher nur insofern zu tun, als er den PfÜB an die Bank im Auftrag des Gläubigers zustellt. Keinesfalls holt der Gerichtsvollzieher Geld von der Bank.
Soweit die Forderung nicht ausgeglichen ist, kann aber der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarzwangsvollstreckung beauftragen. Diese wird in der Wohnung und anderen dem Schuldner zuzuordnenden Räumlichkeiten durchgeführt.
Alles Gute
Norbert Coenen
da geht allerhand durcheinander. Die Pfändung des Kontoguthabens erfolgt durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (vom Vollstreckungsgericht), der der Bank zugestellt wird und der Bestand hat bis zu einer aufhebenden Entscheidung bzw. bis zum Erlöschen der Forderung. Hiermit hat der Gerichtsvollzieher nur insofern zu tun, als er den PfÜB an die Bank im Auftrag des Gläubigers zustellt. Keinesfalls holt der Gerichtsvollzieher Geld von der Bank.
Soweit die Forderung nicht ausgeglichen ist, kann aber der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarzwangsvollstreckung beauftragen. Diese wird in der Wohnung und anderen dem Schuldner zuzuordnenden Räumlichkeiten durchgeführt.
Alles Gute
Norbert Coenen
AW: frage an gerichtsvollzieher
danke hr. coenen,
ja richtig, so war das. der GV stellt den PfüB nur zu.
Theoretsich könnte der gläubiger also darauf hoffen, irgendwann geld auf seinem konto vorzufinden aus dieser pfändung ? vielleicht auch in 5 jahren oder halt nie (was mir inzwischen die regel zu sein scheint).
ja richtig, so war das. der GV stellt den PfüB nur zu.
Theoretsich könnte der gläubiger also darauf hoffen, irgendwann geld auf seinem konto vorzufinden aus dieser pfändung ? vielleicht auch in 5 jahren oder halt nie (was mir inzwischen die regel zu sein scheint).
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AW: frage an gerichtsvollzieher
Hallo,
die Regel war nicht die Frage - dem Rest stimme ich zu.
Alles Gute und viel Erfolg
Norbert Coenen
die Regel war nicht die Frage - dem Rest stimme ich zu.
Alles Gute und viel Erfolg
Norbert Coenen