ZV in Privat UND Geschäftsräumen?

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

ZV in Privat UND Geschäftsräumen?

Beitrag von Anonymous »

Ich hab mal eine Frage an die lieben Gerichtsvollzieher. Vielleicht finde ich es einfach auch nur nicht im Gesetz und danke jetzt schon für antworten:

Angenommen ich habe einen Schuldner der mit einem Betrieb selbständig ist und habe nun über einen Teilbetrag die ZV gleichzeitig mit EV bei ihm privat beantragt. Habe auch nur eine private Forderung gegen ihn.
Der GV schickt mir die Unterlagen mit Unpfändbarkeitsbescheinigung zurück und ist nun felsenfest der Überzeugung, ich müsste auch in dem Geschäftsbetrieb des Schuldners vollstrecken, der in einem anderen Gerichtsbezirk liegt.

Was interessiert mich denn nun der Geschäftsbetrieb (wo ich übrigens mit einem weiteren Titel bereits eine Kassenpfändung betreibe) für die Abnahme der EV? Ist es wirklich erforderlich, vor Abnahme der EV auch in dem Geschäftsbetrieb zu vollstrecken? Wenn ja, woraus geht es hervor? :confused:

Der GV ist so nett und schreibt mir nicht mehr zurück und antwortet auch nicht auf meine Rückrufe, die ich ihm auf den AB spreche...:mad: Also kriege ich leider von da keine Antwort warum er das so möchte, bzw. auf welche Rechtsgrundlage er sich beruft.
Ich danke schon vorab für Eure Hilfe!

Echsi
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