Datensschutz und Datenspeicherung

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Anonymous

Datensschutz und Datenspeicherung

Beitrag von Anonymous »

Ministerium darf IP-Adressen von Website-Besuchern nicht speichern
Behörden dürfen personenbezogene Daten von Internetnutzern nach einem Besuch auf der behördeneigenen Website nicht speichern. Das geht aus einem Urteil des Berliner Amtsgerichts vom März 2007 hervor, das jetzt rechtskräftig geworden ist.
Bestätigung in zweiter Instanz
Die Amtsrichter gaben damit der Klage eines Mannes statt, der sich für mehr Datenschutz einsetzt. Das Berufungsgericht hat in seinem am 02.10.2007 bekannt gegebenen Urteil die wichtigsten Punkte der erstinstanzlichen Entscheidung bestätigt (Az.: 23 S 3/07), mit der dem Bundesjustizministerium untersagt worden war, die IP-Adressen von Internetnutzern zu speichern.

Linke betont Bedeutung des Urteils für geplante Vorratsdatenspeicherung
Die Linke nannte das Urteil eine «schallende Ohrfeige für die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung». Die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen verletze laut Gericht das Recht auf Selbstbestimmung über die eigenen Daten.

IP-Adresse vergleichbar mit Telefonnummer
Über eine IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse), die eine längere Zahlenreihe ist, kann über die Netzbetreiber ein bestimmter Internetzugang identifiziert werden. Die IP-Adresse ist von ihrer Aussagekraft vergleichbar mit einer Telefonnummer.



beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 4. Oktober 2007 (dpa).

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