Antrag nach § 758a ZPO ?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Antrag nach § 758a ZPO ?

Beitrag von Anonymous »

Hallo!
Ich habe mal eine kurze Frage! Bringt ein Antrag nach § 758a ZPO etwas, wenn der Schuldner "angeblich" im Ausland ist? Er hat einer Durchsuchung ja nicht widersprochen, durch die Bevollmächtigten wurde dann mitgeteilt, dass der Schuldner für längere Zeit im Ausland sei! Könnte hier so ein Antrag zweckmäßig sein? Ich bin mir da absolut unsicher, hab das in der Praxis noch nicht so oft gemacht! Darf die Tür des Schuldners überhaupt gewaltsam geöffnet werden? Der Antrag könnte ja dahingehend begründet werden, dass der Schuldner die Vollstreckungshandlungen bereits mehrfach verzögert hat und dass Anlass für die Vermutung besteht, dass der Schuldner Vermögen verschleudert!

Wäre nett, wenn mir da mal kurz jemand weiterhelfen könnte!Merci!
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