Sofortabnahme bei isoliertem eV Antrag natürlich möglich

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Sofortabnahme bei isoliertem eV Antrag natürlich möglich

Beitrag von Anonymous »

Sofortabnahme bei isolierten EV Anträgen


------------------Aktuelles Beispiel von uneinheitlicher Sachbehandlung in ein und demselben Bundesland trotz einheitlichem Ergebnis von Tagungen (und der Wertlosigkeit solcher "Beschlüsse"-------------------------:


PräsLG Potsdam 6.11.06 AZ 2344 E 161
Ich schließe mich der Meinung der BezRev an, wonach eine Sofortabnahme nicht möglich ist.
Ergebnis der Tagung der „ordentlichen“ (gibt es dort auch unordentliche?) Prüfungsbeamten des Landes Brandenburg (19-21.1.06) haben sich darauf verständigt, dass acuh bei Anträgennach 900 Abs I ZPO (isolierter) Anträgen die Sofortabnahme möglich ist.


Das wirft Fragen auf:


Was ist nun verbindlich, wonach soll sich denn ein GV richten?
Heute hüh und morgen hott, und ggf,. vertritt dann ein Regionalprüfer auch noch die Ansicht, dass bei Schuldnern über 50 Sofortabnahme nur auf der Intensivstation zulässig ist.
Klare Anweisungen, Klare Linien sind gefordert, nicht Selbstdarstellung, möglichst jeder mit einer anderen Ansicht.

Besonders toll ist die Argumentation zu 900 II ZPO („klassischer“ Kombi-Antrag) „…der Gesetzgeber wollte bei dieser Konstellation die Zwangsvollstreckung beschleunigen“ und wenige Buchstaben später steht zu lesen zu 900 I ZPO (isolierter Antrag) “Der Gesetzgeber wollte aber nicht das Verfahren im allgemein beschleunigen“.

Welchen Sinn hätte die 2. ZPO Novelle nach der Präambel dazu wohl denn dann gehabt?


Stellungnahme:


Eine Sofortabnahme halte ich auch bei einem isolierten Antrag (900 I ZPO) für möglich, wenn
a) der Antragsteller derselben nicht widersprochen hat, zudem ausdrücklich auf die Teilnahme am Termin verzichtet hat
b) der Schuldner derselben nicht widerspricht.
Unter diesen Voraussetzungen ist klar, dass keiner der Parteien in irgendeiner Weise in irgendwelchen Rechten verletzt werden kann.

Kostengedanken spielen dabei keine Rolle, denn Kostenrecht ist und bleibt, auch wenn das manchem nicht gefällt, n u r Folgerecht. Wobei es klar ist:
Geht der GV auf Grund eines isolierten Auftrages zum Schuldner, ohne ihn geladen zu haben (Ladung in der Wohnung ist ja möglich) in der Hoffnung, dass derselbe der Sofortabnahme zustimmt, dann sind ggf. Teile der Kosten als nicht notwendig anzusehen und wg. Unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen. Außerdem muss der GV –schon aus Kostengründen- dann natürlich sofort laden, um weitere Kosten (PostZU) zu vermeiden.

Da ich ohnehin von einer Sofortabnahme iS der Vollständigkeit und inhaltlichen Qualität nichts aber auch gar nichts halte (von der gewaltsam vernichteten Chance, der zwingenden Allgemeinweisung des § 806 b ZPO „in jedem Stadium Raten“ bis zu 900 III ZPO, negativen organisatorischen Folgen uvm abgesehen) sehe ich allerdings keinen Sinn darin, einen isolierten Antrag überhaupt f.d. Außendienst vorzusehen. ME liegt es auf der Hand, hier Schuldnerkarteilanfrage zu fertigen und nach deren Eingang per PostZU zu laden.
Übrigens, auch das wird manchem nicht gefallen: die Zahl der zum eV Termin nicht erschienenen Schuldner ist auch Spiegelbild dessen, welchen Stellenwert der GV sich bei seinen Schuldner „erarbeitet“ hat. Man muss keine „Axt im Walde sein“ damit „seine“ Schuldner soviel Respekt haben, um zum Termin auch zu erscheinen.


Anderes hat der Gesetzgeber nicht gewollt als er die 2. ZPO Novelle zur Beschleunigung geschaffen hat. Auch aus der Gesetzesgegründung lässt sich mE anderes nicht herauslesen ebenso wenig wie unmißverständlich und zutreffend dieses nicht aus Zöller 25. Aufl. Rn 10 Musielak 4. Aufl Rn 13, Thomas/Putzo 27. Aufl. Rn 14, Stein/Jopnas Rn 39, Wiecz/Schütze 3. Aufl. Rn 30 und Münchner Kommentag 2. Aufl. Rn 41 je zu 900 herausgelesen werden kann.


Webfundstellen:
GVBÜRO Kundeninfo
http://14775.rapidforum.com/topic=100375374720
http://14775.rapidforum.com/topic=100377495925
http://14775.rapidforum.com/topic=100377495938

http://5376.rapidforum.com/topic=100278331695 =Termin
http://5376.rapidforum.com/topic=100283040352 =Abhandlung
http://5376.rapidforum.com/topic=100283040139
http://5376.rapidforum.com/topic=100277503228


ZWV Forum
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