Herausgabe von Notebook mit Software

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Herausgabe von Notebook mit Software

Beitrag von Anonymous »

titulierter Inhalt: das Notebook.... herauszugeben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass auf dem Computer das Betriebssystem Windwows 2000 aufgespielt ist.

Wer kann mir mitteilen, ob es meine Aufgabe ist, sicherzustellen, dass sich noch persönliche Daten des Schuldners auf dem Notebook befinden. Ich habe dem Schuldner nämlich Zeit gelassen, seine Daten herunterzuziehen und das Betriebssystem Windows 2000 aufzuspielen.

Tatsächlich wurde mir gesagt, dass dies nicht meine Aufgabe ist und dass die Parteien davon ausgehen, dass dieses System installiert ist.

Auch möchten die Gläubiger-Vertreter zum Betriebssystem die Backup- und Treiber-CD´s sowie Handbücher und Lizenzen haben und sind der Meinung, dass eine gesonderte Titulierung diesbezüglich auch nicht erforderlich ist.

Wer kann mir Entscheidungen diesbezüglich nennen?:confused: :confused:
Anonymous

AW: Herausgabe von Notebook mit Software

Beitrag von Anonymous »

Software und Computer in der ZWV
zusammengetragene Info´s unter
http://5376.rapidforum.com/topic=100982244290

Vorsicht Vorsicht Urheberrecht und Lizenzrechte sind betroffen.
theo-schmitz
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AW: Herausgabe von Notebook mit Software

Beitrag von theo-schmitz »

Hallo Sandra,

da es sich hier um einen Herausgabeanspruch handelt, würde ich mir um die Softwarelizenzen keine Gedanken machen. Ich denke, hier steht der Gläubiger selbst in der Verantwortung.
Wegen der privaten Daten genügt es auch absolut, wenn du dem Schuldner die Möglichkeit eingeräumt hast, diese vorher oder auch nach der Wegnahme (evtl. in deinem Büro) zu sichern und zu entfernen.
Er wusste schliesslich spätestens durch die Zustellung des Herausgabetitels, dass er sich vom Laptop verabschieden kann.

Bei einer Pfändung sieht die Sachlage ganz anders aus.

Schönen Gruss
Theo
Anonymous

AW: Herausgabe von Notebook mit Software

Beitrag von Anonymous »

es ist schon ein Unterschied, was ich auf Grund des Titels im Wege der Hausgabevollstreckung wegnzunehmen habe (das bezeichnete Gerät oer das bezeichnete Gerätplus X).
Anonymous

AW: Herausgabe von Notebook mit Software

Beitrag von Anonymous »

Der Vergleich hätte sicherlich geschickter formuliert werden können. Meines Erachtens kann man das Notebook nebst Zubehör aber auch als Sachgesamtheit ansehen. Nach der Definition bei Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., vor § 90, Rdnr. 5 ("mehrere selbständige Sachen, die im Verkehr unter einer einheitlichen Bezeichnung zusammengefaßt und deren Wert und Funktionsfähigkeit durch ihre Vollständigkeit und funktionelle Verbindung mitbestimmt wird") halte ich das für vertretbar, da es sich hier nicht um "Schnick-Schnack" handelt, den man zu einem PC/Notebook haben kann, aber nicht muß, sondern durchaus essentielle Dinge - gerade wenn es mal technische Probleme gibt.

MfG.

RA Reck
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