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- Do 23. Aug 2018, 15:01
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Nachtbeschluss
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- Zugriffe: 14549
Re: Nachtbeschluss
Auszug aus BTDrs 17/12634, 30f: Zu Nummer 11 (§ 317) Zu Absatz 1 Die Einfügung stellt klar, dass Urteile den Parteien vorbehaltlich eines Antrages auf Erteilung einer Ausfertigung nach Absatz 2 Satz 1 in Abschrift zugestellt werden. Die Abschrift wird gemäß § 169 Absatz 2 von der Geschäftsstelle beg...
- Fr 27. Jul 2018, 13:38
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: **Biete Hessen, suche NRW**
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Re: **Biete Hessen, suche NRW**
Sehr geehrte Nutzer,
bitte führen Sie solche Unterhaltungen außerhalb des Forums. Leider muss ich die Freigabe der letzten Mitteilung verweigern.
Alles Gute
Norbert Coenen
bitte führen Sie solche Unterhaltungen außerhalb des Forums. Leider muss ich die Freigabe der letzten Mitteilung verweigern.
Alles Gute
Norbert Coenen
- Fr 15. Aug 2014, 07:50
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers
- Antworten: 3
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AW: Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers
Hallo, so einfach ist das nicht. Grundsätzlich können Fragen zur Zulassung nur von niedersächsischen (Justiz-)Stellen beantwortet werden. Ein Anruf beim OLG Celle dürfte doch möglich sein. Und wie Herr Seip bereits anmerkte: über das örtliche Amtsgericht nach einem Gerichtsvollzieher/einer Gerichtsv...
- Mo 17. Feb 2014, 08:42
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Freie Stellen 2014
- Antworten: 4
- Zugriffe: 2903
AW: Freie Stellen 2014
Sehr geehrter Herr Engelbert (?), die Anfrage mutet schon etwas seltsam an, was auch die mangelnde Resonanz erklären dürfte. Wie soll ein Außenstehender beurteilen können, wer eine Ausbildung erfolgreich abschließen kann? Was bedeutet "vom Schwierigkeitsgrad her"? Wegen des Berwerbungsverf...
- Mi 16. Nov 2011, 08:14
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Justizvollzug - Gerichtsvollzieher
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1731
AW: Justizvollzug - Gerichtsvollzieher
Hallo Herr Schmidt, grundsätzlich ist in NRW ein "Seiteneinstieg" aus dem mittleren, nichttechnischen Vollzugsdienst in die Gerichtsvollzieherlaufbahn (zunächst Ausbildung zum Gerichtsvollzieher) möglich. Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme an einem besonderen Vorbereitungslehrgang. Man...
- Do 1. Okt 2009, 22:15
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
- Antworten: 5
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AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
M.W. nein - wenden Sie sich bei Zweifeln an die Personalabteilung des für Sie zuständigen OLG's.
Viel Erfolg
Norbert Coenen
Viel Erfolg
Norbert Coenen
- Do 1. Okt 2009, 15:38
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
- Antworten: 5
- Zugriffe: 2906
AW: Vom Justizvollzug zur Gerichtsvollzieherei
Sehr geehrter Herr Schmidt, leider schreiben Sie nicht, in welchem Bundesland Sie eine Übernahme in den GV-Dienst anstreben. Für NRW werden voraussichtlich bis 2011 einschl. keine GV-Anwärter mehr eingestellt. Darüber hinaus steht "Seiteneinsteigern" die Laufbahn lediglich dann offen, wenn...
- Fr 10. Jul 2009, 13:46
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Gerichtsvollzieher erscheind nach 6 ohne grund
- Antworten: 4
- Zugriffe: 3673
AW: Gerichtsvollzieher erscheind nach 6 ohne grund
Meine Damen,
ich meine, es sei nun genug.
MfG
Norbert Coenen
ich meine, es sei nun genug.
MfG
Norbert Coenen
- Di 10. Feb 2009, 09:47
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: Pfändung von Zusatzrente
- Antworten: 2
- Zugriffe: 1908
AW: Pfändung von Zusatzrente
Hallo Z....., die Frage ist sicher nicht zu kompliziert für die Nutzer der Forums und sie wurde sicher auch schon gestellt. Allerdings handelt es sich um eine Problematik der Forderungspfändung, für die nicht der/die GerichtsvollzieherIn sondern das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Alles Gute No...
- Di 9. Sep 2008, 08:54
- Forum: Forum für Gerichtsvollzieher
- Thema: frage an gerichtsvollzieher
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2604
AW: frage an gerichtsvollzieher
Hallo,
die Regel war nicht die Frage - dem Rest stimme ich zu.
Alles Gute und viel Erfolg
Norbert Coenen
die Regel war nicht die Frage - dem Rest stimme ich zu.
Alles Gute und viel Erfolg
Norbert Coenen