AW: GV Freies System - eine Totgeburt von Angebinn an
Verfasst: Di 6. Mär 2007, 21:03
Bamberger klar gegen Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
Justizminister Heinz Georg Bamberger hat sich im Hinblick auf die Bundesratsinitiative von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen klar gegen eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
ausgesprochen. „Die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher schneidet scharf in Grundrechte ein und muss daher in staatlicher Hand bleiben. Zudem wäre mit der Privatisierung eine Kostenexplosion verbunden,
die zum Nachteil von Gläubiger und Schuldner ist“, hielt Bamberger entgegen. Der Minister betonte die massiven Bedenken, die gegen die beabsichtigte Regelung sprechen: „Mit Rheinland-Pfalz wird es eine
solche Privatisierung nicht geben“, so Bamberger.
Dazu in einem anderen Forum:
Eine Justiz nach Maßgabe des Haushalts kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Unsere Verfassung verpflichtet die Länder auch bei angespannter Haushaltslage dazu, ihre Rechtspflege so auszustatten,
dass sie die ihr übertragenen Aufgaben im Interesse aller Bürger wirksam erfüllen kann.
.....Es geht um die Durchsetzung der Rechtsansprüche der Bürger, um unseren Wirtschaftsstandort und nicht zuletzt um Gerechtigkeit, Sicherheit und Rechtsfrieden. Das Verfassungsgebot der Justizgewährung
darf nicht vernachlässigt werden.
Wir müssen erkennen, dass es auch Sparmaßnahmen gibt, die sehr viel kosten."
Ich denke, darüber sollte man sich ernsthaft Gedanken machen
Justizminister Heinz Georg Bamberger hat sich im Hinblick auf die Bundesratsinitiative von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen klar gegen eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
ausgesprochen. „Die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher schneidet scharf in Grundrechte ein und muss daher in staatlicher Hand bleiben. Zudem wäre mit der Privatisierung eine Kostenexplosion verbunden,
die zum Nachteil von Gläubiger und Schuldner ist“, hielt Bamberger entgegen. Der Minister betonte die massiven Bedenken, die gegen die beabsichtigte Regelung sprechen: „Mit Rheinland-Pfalz wird es eine
solche Privatisierung nicht geben“, so Bamberger.
Dazu in einem anderen Forum:
Eine Justiz nach Maßgabe des Haushalts kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Unsere Verfassung verpflichtet die Länder auch bei angespannter Haushaltslage dazu, ihre Rechtspflege so auszustatten,
dass sie die ihr übertragenen Aufgaben im Interesse aller Bürger wirksam erfüllen kann.
.....Es geht um die Durchsetzung der Rechtsansprüche der Bürger, um unseren Wirtschaftsstandort und nicht zuletzt um Gerechtigkeit, Sicherheit und Rechtsfrieden. Das Verfassungsgebot der Justizgewährung
darf nicht vernachlässigt werden.
Wir müssen erkennen, dass es auch Sparmaßnahmen gibt, die sehr viel kosten."
Ich denke, darüber sollte man sich ernsthaft Gedanken machen