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GmbH ohne Geschäftsitz

Verfasst: Sa 14. Nov 2015, 17:14
von Anonymous
Am Sitz der GmbH lt. Handelsregister unterhält diese keine Geschäftsräume mehr. Der für den Sitz zuständige Gerichtsvollzieher erhielt einen Antrag auf Abgabe der VAK. Da er unzweifelhaft zuständig ist, der Geschäftsführer aber in einem anderen Amtsgerichtsbezirk wohnt, ersuchte er den dort zuständigen Gerichtsvollzieher um Rechtshilfe. Die lehnte die Übernahme ab.