Rechtspfleger in Gerichtsvollzieherdienst wechseln
Verfasst: Mi 15. Okt 2014, 10:56
Hallo Liebe Kollegen,
ich bin derzeit als Rechtspfleger in der Zwangsvollstreckung tätig.
Vor einigen Jahren war es ja einigen Kollegen möglich in den Gerichtsvollzieherdienst zu wechseln. Ist dies aktuell auch möglich?
Ich bin derzeit mit A9 besoldet. Das Grundgehalt wäre demnach gleich. Daher würde mich interessieren auf was für Mehreinnahmen durch Vollstreckungsvergütung, Wegegelder und Bürokostenvergütung man sich in etwa einstellen kann? Was für Mehrausgaben für Büro etc. würden dem ca. entgegen stehen?
Mir ist klar, dass es starke Schwankungen gibt zwischen den Einnamen der Gerichtsvollzieher. Ich habe bereits gehört, dass man von Vollstreckungsvergütung im Rahmen von 15.000-30.000,00€ jährlich ausgehen kann, zzgl. Bürkostenentschädigung und Wegegelder.
Nach meiner Einschätzung dürfte man dann mit A 9 + mindestens ca. 1000,00€ rechnen können, also ungefähr einer A12er Besoldung.
Liege ich mit der Annahme ungefähr richtig? Gerne nehme ich auch Hinweise per PN entgegen, falls jemand sich hierzu nicht öffentlich äußern möchte.
Gruß
ich bin derzeit als Rechtspfleger in der Zwangsvollstreckung tätig.
Vor einigen Jahren war es ja einigen Kollegen möglich in den Gerichtsvollzieherdienst zu wechseln. Ist dies aktuell auch möglich?
Ich bin derzeit mit A9 besoldet. Das Grundgehalt wäre demnach gleich. Daher würde mich interessieren auf was für Mehreinnahmen durch Vollstreckungsvergütung, Wegegelder und Bürokostenvergütung man sich in etwa einstellen kann? Was für Mehrausgaben für Büro etc. würden dem ca. entgegen stehen?
Mir ist klar, dass es starke Schwankungen gibt zwischen den Einnamen der Gerichtsvollzieher. Ich habe bereits gehört, dass man von Vollstreckungsvergütung im Rahmen von 15.000-30.000,00€ jährlich ausgehen kann, zzgl. Bürkostenentschädigung und Wegegelder.
Nach meiner Einschätzung dürfte man dann mit A 9 + mindestens ca. 1000,00€ rechnen können, also ungefähr einer A12er Besoldung.
Liege ich mit der Annahme ungefähr richtig? Gerne nehme ich auch Hinweise per PN entgegen, falls jemand sich hierzu nicht öffentlich äußern möchte.
Gruß