gemeinsame Versteigerung aufgrund mehrerer Aufträge
Verfasst: Fr 22. Jul 2005, 14:11
Folgende Zweifelsfrage aus dem Kostenrecht liegt vor:
Fallen mehrere Gebühren KV 300 an, wenn ein Gerichtsvollzieher einen (gemeinsamen) Versteigerungstermin abhält und in diesem Termin diverse Gegenstände aufgrund verschiedener Aufträge gleichzeitig versteigert? Grundsätzlich sind die Verwertungsgebühren (für diesselbe Versteigerung) nur einmal zu erheben. Winterstein stellt bei mehreren Aufträgen darauf ab, ob "der Gesamterlös aus der Versteigerung ... zu verteilen ist" (= dieselbe Versteigerung). Da er in seinem Beispiel 3 in Nummer 1 Buchst. b zu KV 300 von zwei Verwertungen und dem Anfall von zwei Gebühren ausgeht, lässt er mehrere gleichzeitig stattfindende Verwertungen (= nicht diesselbe Versteigerung) zu. Nach Schröder-Kay ist nur auf das Verwertungsverfahren als solches abzustellen; es falle hier stets nur eine Gebühr an - unabhängig von der Zahl der Aufträge.
Welche Erfahrungen oder Entscheidungen gibt es hierzu bereits?
M. Ziemann
Fallen mehrere Gebühren KV 300 an, wenn ein Gerichtsvollzieher einen (gemeinsamen) Versteigerungstermin abhält und in diesem Termin diverse Gegenstände aufgrund verschiedener Aufträge gleichzeitig versteigert? Grundsätzlich sind die Verwertungsgebühren (für diesselbe Versteigerung) nur einmal zu erheben. Winterstein stellt bei mehreren Aufträgen darauf ab, ob "der Gesamterlös aus der Versteigerung ... zu verteilen ist" (= dieselbe Versteigerung). Da er in seinem Beispiel 3 in Nummer 1 Buchst. b zu KV 300 von zwei Verwertungen und dem Anfall von zwei Gebühren ausgeht, lässt er mehrere gleichzeitig stattfindende Verwertungen (= nicht diesselbe Versteigerung) zu. Nach Schröder-Kay ist nur auf das Verwertungsverfahren als solches abzustellen; es falle hier stets nur eine Gebühr an - unabhängig von der Zahl der Aufträge.
Welche Erfahrungen oder Entscheidungen gibt es hierzu bereits?
M. Ziemann