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Anzahl Aufträge

Verfasst: Do 20. Dez 2012, 15:47
von Anonymous
Liebe Kollegen!

Durch einen Gerichtswechsel habe ich nun andere Prüfungsbeamte.

Bisher gab es für folgenden Fall 2 Auslagenpauschalen:

Kombiauftrag
- fruchtlose Vollstreckung, Schuldner selbst angetroffen
- G l ä u b i g e r widerspricht der Sofortabnahme EV
- Schuldner hat die EV bereits vor 1 Jahr abgegeben.


Die neue Prüfgruppe sagt: Der GV kommt nicht in das EV-Verfahren, daher keine 2 Auslagenpauschalen.

Was ist richtig?

AW: Anzahl Aufträge

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 08:58
von Anonymous
Eigentlich ist das eine Frage, die durch das geltende Recht überholt ist. Vor einem Jahr hätte ich mich um eine Rechtliche Klärung bemüht.
Ich gehe von zwei Aufträgen aus (Nr. 2 Abs. 4 DB-GvKostG).
(4) 1Verbindet der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag mit dem Auftrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 900 Abs. 2 Satz 1 ZPO), so liegt kostenrechtlich derselbe Auftrag auch dann vor, wenn der Schuldner der sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung widerspricht. 2Widerspricht dagegen der Gläubiger der sofortigen Abnahme oder scheitert die sofortige Abnahme nur deshalb, weil der Schuldner abwesend ist, handelt es sich um zwei Aufträge, sobald die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO gege-ben sind.

AW: Anzahl Aufträge

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 12:50
von Anonymous
Liebe Kollegen!

Die Sache hat sich geklärt. Auch die neue Prüfgruppe sieht es nun so, dass 2 Aufträge vorliegen.
Seit dem 01.01.2013 hat sich das Problem aber sowieso erledigt.