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AW: Pfändungs- u. Verhaftungsauftrag - Wegegeldpauschalen

Verfasst: Fr 17. Jun 2011, 14:49
von Anonymous
Hallo erstmal:)

Ist zwar lang her, daß dieses Thema behandelt wurde, aber ich habe doch noch eine Frage in die "grobe" Richtung (nicht bzgl. des Wegegeldes) und hoffe auf Antwort.

Der GVZ ist doch erst nach Ablauf von 3 Monaten berechtigt, für die Verhaftung sowie die EV jeweils eine volle Gebühr zu nehmen. Ich streite mich gerade mit einem besagten und dieser möchte nun von mir genauestens dargelegt haben, warum ich auf die Anrechnung bestehe. Und wenn ich mich versuche, durch die GvKostG zu wühlen, versteh ich selbst nur die Hälfte:confused:

Ich würde mich freuen, wenn mir eine/r der Anwesenden helfen und mich mit der Nase drauf stubsen würde.


MfG
Ko